Ost-West-Gefälle Sachsen holt beim Monatseinkommen auf
Im Durchschnitt verdienen Westdeutsche immer noch mehr als Ostdeutsche. Mit Blick auf einzelne Länder gilt das aber nur noch bedingt: Sachsen haben höheres monatliches Einkommen als manche im Westen.
Nach der Wiedervereinigung galt lange, dass die Bedingungen für Arbeitnehmer in Ostdeutschland schlechter als im Westen. Daten des Statistischen Bundesamts zeigen aber: In einzelnen Ost-Bundesländern wird inzwischen besser verdient als in manchen Ländern im West. Aber: Im Osten werden mehr Arbeitsstunden geleistet.
Trotz einzelner Ausreißer zeigen Daten vom April 2023 weiterhin ein deutliches Ost-West-Gefälle. Für das westdeutsche Bundesgebiet gibt das Statistische Bundesamt das durchschnittliche Monatseinkommen bei allen Beschäftigungsverhältnissen mit 3.205 Euro an; für die östlichen Bundesländer mit 2.910 Euro. Auch der Bruttostundenverdienst lag mit 25,16 Euro im Westen im Schnitt höher als im Osten (20,97 Euro).
Mehr Stunden in Sachsen: Höheres Monatseinkommen
Beim Blick auf die einzelnen Bundesländer zeigt sich jedoch ein differenzierteres Bild. So betrug der Bruttostundenlohn im Schnitt in Schleswig-Holstein 22,67 Euro, in Sachsen 21,21 Euro. Unterm Strich lag dann das monatliche Einkommen durchschnittlich in Schleswig-Holstein bei 2890 Euro. In Sachsen waren es - bei etwas mehr gearbeiteten und bezahlten Stunden - 2925 Euro.
Frauen - häufiger in Teilzeit beschäftigt - hatten im Osten im Schnitt 29,9 bezahlte Wochenstunden, im Westen 25,7. So übertrumpfen die Arbeitnehmerinnen in den östlichen Bundesländern mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 2.645 Euro die Kolleginnen im Westen mit 2.505 Euro.
Wagenknecht fordert schnelle Mindestlohn-Erhöhung
Die Daten hat die Bundestagsabgeordnete Sahra Wagenknecht abgefragt. Sie kritisierte ihrer Ansicht nach bundesweit zu niedrige Reallöhne. "Im Westen sinkt in vielen Regionen die Kaufkraft sogar besonders stark", sagte Wagenknecht. "Vor allem der ländliche Raum droht abgehängt zu werden." Sie forderte, den gesetzlichen Mindestlohn schon zum 1. Juli auf 14 Euro anzuheben und damit die EU-Mindestlohnrichtlinie umzusetzen.