"Düsseldorfer Tabelle" Mehr Unterhalt für Scheidungskinder
Minderjährigen Scheidungskindern steht ab Januar mehr Geld zu. Die "Düsseldorfer Tabelle" wird angepasst. Der monatliche Beitrag für unterhaltspflichtige Eltern steigt um bis zu 14 Euro pro Monat.
Trennungskinder bekommen ab dem kommenden Jahr von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr Geld. Die neue "Düsseldorfer Tabelle" tritt am 1. Januar 2019 in Kraft, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf mitteilte. Die Tabelle regelt die Unterhaltszahlungen von getrennt lebenden Vätern und Müttern.
Sechs bis neun Euro mehr
Der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre steigt demnach von bislang 348 auf 354 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum zwölften Lebensjahr liegt er bei 406 statt bisher 399 Euro, für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bei 476 statt 467 Euro. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, bleibt der Unterhalt unverändert bei mindestens 527 Euro. Bei besserverdienenden Eltern sind die Sätze höher; hier steigen die monatlichen Zahlungen etwa bei 12- bis 17-Jährigen um 14 Euro (von 748 auf 762 Euro).
Auf den Unterhalt wird das Kindergeld bei Minderjährigen zur Hälfte und bei Volljährigen ganz angerechnet; es beträgt bis zum 30. Juni für ein erstes und zweites Kind 194 Euro, für ein drittes 200 Euro und für jedes weitere 225 Euro. Die Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle und der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils, die in diesem Jahr angehoben worden waren, bleiben 2019 unverändert, hieß es.
Jährliche Anpassung
Die "Düsseldorfer Tabelle" war zuletzt zum 1. Januar 2018 angepasst worden, eine erneute Änderung wird es laut Gericht voraussichtlich zum Jahr 2020 geben. Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Tabelle gibt seit 1962 einheitliche Richtwerte für die Berechnung des Familienunterhalts vor. Die Düsseldorfer Tabelle selbst hat keine Gesetzeskraft und ist eine allgemeine Richtlinie, die von allen Oberlandesgerichten bundesweit bei der Berechnung des Kindesunterhalts benutzt wird.