Pläne für Söldnertruppe Bewährungsstrafen für Ex-Bundeswehrsoldaten
Zwei ehemalige Bundeswehrsoldaten sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil sie im Bürgerkrieg in Jemen eine Söldnertruppe aufbauen wollten. Ihnen wurde die Gründung einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt.
Das Oberlandesgericht in Stuttgart hat zwei frühere Bundeswehrsoldaten am Montag wegen versuchter Gründung einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer eine Söldnertruppe für das arabische Bürgerkriegsland Jemen aufbauen und damit in das Kriegsgeschehen eingreifen wollten. Die Einheit sollte vor allem aus ehemaligen Bundeswehrsoldaten bestehen.
Truppe sollte bis zu 150 Mann stark sein
Die Angeklagten erhielten nach Gerichtsangaben Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie einem Jahr und zwei Monaten. Beide Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Da alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.
Nach Überzeugung des Gerichts wollten die beiden 61 und der 53 Jahre alten Männer unmittelbar in den seit 2015 laufenden Bürgerkrieg im Jemen eingreifen. Sie haben demnach seit Anfang 2021 geplant, eine Söldnertruppe mit einer Stärke von hundert bis 150 Mann aufzubauen.
Deren Aufgabe hätte es sein sollen, im Jemen Teile der von Huthi-Rebellen kontrollierten Gebiete zu erobern sowie militärisch zu sichern. Dabei hätten sie Tötungshandlungen und auch zivile Opfer gebilligt.
Eingriff im Jemen auf Anweisung einer Wahrsagerin
Aus Sicht des Gerichts hat es gleich ein ganzes "Motivbündel" gegeben. Unter anderem hätten sie sich Monatslöhne von bis zu 40.000 Euro erhofft. "Die Angeklagten ließen sich hierbei auch von christlich-fundamentalistisch gefärbten Vorstellungen sowie von Wahrsagungen einer türkischen Seherin beeinflussen", erklärte das Gericht. Auch ein gewisses Sendungsbewusstsein und Abenteuerlust hätten sie beeinflusst.
Dem Gericht zufolge waren die beiden Männer arbeitsteilig tätig. Einer der Angeklagten sollte Kontakt zu saudischen Regierungsstellen für eine Finanzierung der Söldnertruppe herstellen. Der andere sollte Kontakt zu möglichen Söldnern aufnehmen. Beide blieben den Angaben nach allerdings erfolglos.