Wettbewerbsrecht
Kartellamt kritisiert Amazons Preisvorgaben für Händler
Das Kartellamt hält die Preisobergrenzen für Händler, die ihre Waren auf Amazon anbieten, für "wettbewerblich bedenklich". Der weltgrößte Onlinehändler hingegen sieht darin ein Instrument, um Kunden zu helfen.
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