Ein Luftbild zeigt Aufräumarbeiten am Tag nach dem Regen vor einem Haus in Kirn-Sulzbach.

Nach Überschwemmungen Kommt die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?

Stand: 22.05.2024 08:28 Uhr

Die Diskussion über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist nicht neu. Nach den aktuellen Überschwemmungen ist sie aber wieder da. Im Juni beraten die Länder darüber mit dem Kanzler.

Nach den aktuellen Überschwemmungen in Teilen Deutschlands wird erneut über die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden diskutiert. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigte der Augsburger Allgemeinen, dass die Länder darüber am 20. Juni mit Bundeskanzler Olaf Scholz beraten werden.

Bundesrat hatte Pflichtversicherung gefordert

Elementarschäden sind solche Schäden, die durch die Natur verursacht wurden. Dazu zählen etwa Schäden durch Hochwasser, Stürme, Erdrutsche oder Schneedruck, wenn durch das Gewicht das Dach einstürzt.

Der Bundesrat hatte vor mehr als einem Jahr die bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung gefordert, auch unter Verweis auf die Hochwasserkatastrophe an der Ahr 2021 mit vielen Toten und immensen Schäden.

Justizministerium hat Bedenken

Das FDP-geführte Bundesjustizministerium sieht eine bundesweite Einführung allerdings skeptisch. Die Sprecherin sagte, damit werde das Problem der Gefahr durch Schäden nicht gelöst. Außerdem sei eine Kontrolle der Versicherungspflicht bei vielen Millionen Gebäuden in Deutschland aufwendig und kostenintensiv.

Das Ministerium gibt auch zu bedenken, dass eine Versicherungspflicht das Wohnen teurer machen würde. Denn laut Schätzungen der Versicherungsbranche würden die Kosten je Einfamilienhaus bei 100 bis 2.000 Euro jährlich liegen.

Knapp mehr als die Hälfte versichert

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) teilte mit, dass im Bundesdurchschnitt 54 Prozent gegen alle Naturgefahren versichert seien. Laut Daten aus dem Jahr 2022 ist die Versicherungsdichte in Baden-Württemberg mit 93 Prozent am höchsten. Hier herrschte bis 1993 eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden.

Im aktuell betroffenen Bundesland Rheinland-Pfalz haben 46 Prozent eine Versicherung über den Schutz gegen Elementarrisiken, im Saarland sind es 47 Prozent.

Aktuelle Schäden noch nicht absehbar

Die Höhe der von Dauerregen und Unwetter verursachten Schäden im Saarland und in Rheinland-Pfalz ist noch unklar. Das Wasser müsse zunächst ganz abgeflossen sein, bevor die Schäden überhaupt begutachtet werden könnten, hieß es beim GDV.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 04. Januar 2024 um 11:41 Uhr.