Konzentrationslager Sachsenhausen Fünf Jahre Haft für Ex-KZ-Wachmann
Wegen Beihilfe zum Mord in der NS-Zeit ist ein 101-jähriger Mann zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Josef S. war den Richtern zufolge als KZ-Wachmann in Sachsenhausen an Massenmorden beteiligt.
Ein ehemaliger KZ-Wachmann ist wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sprach den 101-jährigen Josef S. der Beihilfe zum Mord und der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig. Mit dem Strafmaß folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Diese hatte S. vorgeworfen, an 3500 Morden im NS-Konzentrationslager Sachsenhausen beteiligt gewesen zu sein. Dort arbeitete er von 1942 bis 1945 als SS-Wachmann. S. ist der bisher älteste mutmaßliche NS-Täter, der sich vor einem deutschen Strafgericht verteidigen musste. Er hatte in dem Prozess bis zuletzt bestritten, in dem KZ Wachmann gewesen zu sein.
Prozess stand auf der Kippe
Der Prozess startete im Oktober vergangenen Jahres. Mehrfach musste er wegen Erkrankungen des Angeklagten ausgesetzt werden und stand zwischenzeitlich sogar gänzlich auf der Kippe. Aus organisatorischen Gründen wurden die Verhandlungen am Wohnort des Angeklagten in Brandenburg/Havel geführt.
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis für den Mann gefordert. Nebenklage-Vertreter Thomas Walther plädierte für eine mehrjährige Haftstrafe, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle.
Die Verteidigung hatte dagegen Freispruch gefordert. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei allein eine Tätigkeit im Wachdienst eines KZ für eine Verurteilung nicht ausreichend, sagte Verteidiger Stefan Waterkamp. Konkrete Taten der Beihilfe seien dem Angeklagten nicht nachgewiesen worden. Er hatte angekündigt, bei einer drohenden Haftstrafe in Revision zu gehen. Der Bundesgerichtshof müsste sich dann noch einmal mit seinem Fall beschäftigen.
Was S. vorgeworfen wurde
Laut Anklage ging es bei dem Prozess um die Erschießung von Häftlingen und sowjetischen Kriegsgefangenen sowie um die Ermordung von Häftlingen durch Giftgas. Darüber hinaus befasste sich das Gericht mit der Tötung von Häftlingen dadurch, dass im KZ Sachsenhausen lebensfeindliche Bedingungen geschaffen und aufrechterhalten wurden. Dem ehemaligen KZ-Wachmann wurde nicht vorgeworfen, dass er selbst gemordet habe.
Auch vor dem Landgericht Itzehoe läuft derzeit ein Verfahren gegen eine ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof bei Danzig.