Sexuelle Nötigung BGH bestätigt Urteil gegen Trierer Priester
Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung: Diese Strafe gegen einen heute 69-jährigen Trierer Priester hat der Bundesgerichtshof bestätigt. 1997 hat er einen damals 14-jährigen Messdiener sexuell genötigt.
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Pfarrers aus Trier wegen sexueller Nötigung eines Messdieners bestätigt. Der Pfarrer war vom Landgericht Saarbrücken zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Das Bistum Trier hatte den Geistlichen angezeigt.
Die Tat liegt mehr als 25 Jahre zurück. 1997 hatte der katholische Geistliche einen 14-jährigen Messdiener sexuell genötigt. Das Landgericht Saarbrücken hat folgenden Tathergang festgestellt: Nach einem Abendgottesdienst hatte der Pfarrer zusammen mit dem Jungen Alkohol getrunken. Dann drückte er den Messdiener auf ein Bett und berührte ihn sexuell. Die Bitten des Jungen aufzuhören, missachtete der Pfarrer.
Das Opfer der Tat gab vor Gericht an, dass der Geistliche für ihn damals ein "spiritueller Mentor" gewesen sei. Das Landgericht Saarbrücken stellte fest, dass der Betroffene bis heute unter Schlafstörungen und Ängsten infolge der Tat leidet.
Weitere Vorwürfe gegen den Verurteilten
Der verurteilte Pfarrer ist heute 69 Jahre alt. Gegen ihn läuft ein Kirchenverfahren zur Entlassung aus dem Priesterstand. Seit 2016 ist es ihm verboten, als Priester zu wirken.
Gegen den Mann liegen weitere Vorwürfe vor. Er soll seit den 1980er-Jahren Übergriffe auf Messdiener verübt haben. Der Bundesgerichtshof hat nun die Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung bestätigt. Außer der Bewährungsstrafe muss er 2.500 Euro Geldstrafe an einen Verein zahlen, der sich gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen einsetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich zweieinhalb Jahre Haft gefordert.