EU-Parlament beschließt gemeinsame Datenbank Auslands-Knöllchen müssen bald bezahlt werden
Bislang mussten Autofahrer bei Verkehrsverstößen im Ausland kaum mit Strafe rechnen. Das soll nun anders werden: Das EU-Parlament beschloss die Gründung einer EU-weiten Datenbank. Spätestens ab 2013 sollen Verkehrssünder schnell ausfindig gemacht und belangt werden können.
Bislang mussten Autofahrer bei Verkehrsverstößen im Ausland kaum mit Strafe rechnen. Zwar werden ab und zu Bußgeldbriefe verschickt. Doch werden die Strafmandate so gut wie nie vollstreckt. Das soll sich nun ändern: Das EU-Parlament beschloss die Gründung einer EU-weiten Datenbank für Verkehrssünder, über die ausländische Wagenhalter unbürokratisch und schnell ermittelt und bestraft werden können.
Wenn ein Fahrer in einem anderen EU-Staat geblitzt wird, können dessen Behörden die Pkw-Zulassungsdaten erfragen und die Fahrer zur Verantwortung ziehen. Geahndet werden etwa zu schnelles Fahren, Alkohol oder Handy am Steuer und das Überfahren roter Ampeln.
Richtlinie gilt ab 2013
Theoretisch ist das bereits seit vergangenem Herbst möglich. Seitdem gilt grundsätzlich, dass Bußgeldbescheide ab einer Höhe von 70 Euro europaweit eingetrieben werden können. Doch in der Praxis änderte sich nicht viel. Länder wie Belgien, Griechenland, Irland und Italien machten bisher nicht mit. Auch war der Aufwand hoch, Wagenhalter und Fahrer ausfindig zu machen. Dies soll sich mit der gemeinsamen Datenbank Eucaris ab 2013 ändern.