Fall Lübcke NSU-Opferanwalt vertritt Neonazi
Der Rechtsanwalt Kaplan vertritt als Co-Verteidiger den mutmaßlichen Lübcke-Mörder Stephan E.. Kaplan war Vertreter von Nebenklägern im NSU-Prozess und wurde selbst von Rechtsextremen bedroht.
Der im Mordfall Walter Lübcke dringend Tatverdächtige Neonazi Stephan E. wird nun von einem zweiten Pflichtverteidiger vertreten. Dabei handelt es sich um Mustafa Kaplan. Kaplan hatte im NSU-Verfahren Angehörige von Opfern der rechten Terrorgruppe vertreten und wurde dadurch bundesweit bekannt.
Der Rechtsextremist Stephan E. sitzt seit Juni vergangenen Jahres wegen dringenden Mordverdachts in Untersuchungshaft. Er soll aus einer rechtsextremen Motivation heraus Lübcke mit einem Kopfschuss ermordet haben.
Stephan E. habe dem Strafverteidiger Kaplan die Vollmacht erteilt, "ihn als weiteren Verteidiger im Verfahren zu vertreten", heißt es in einer Pressemitteilung des Anwalts Frank Hannig. Hannig selbst, der seit Juli den mutmaßlichen Mörder vertritt, wird weiter Verteidiger bleiben. Kaplan werde "als Strafverteidiger mit erheblichen Erfahrungen auch in Großverfahren die rechtsstaatlich erforderliche Verteidigung […] garantieren", so Hannig weiter.
Selbst bedroht worden
Während Hannig aus dem Umfeld der rechten "Pegida"-Bewegung kommt, hat der neue Co-Verteidiger keine solchen Bezüge. Kaplan hatte im Münchener Verfahren zum "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) als Nebenklagevertreter Opfer der rassistischen Mordserie vertreten. Kaplan geriet auch selbst ins Visier von Neonazis: Ende 2018 hatte er eine rechtsextreme Hass-Mail erhalten, die mit dem Namen "NSU 2.0" gezeichnet waren. Kaplan vertrat auch den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan im Streit um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann.