Das Heck des Segelschulschiffs "Gorch Fock"
Exklusiv

"Gorch Fock"-Sanierung Woher kam das Teakholz?

Stand: 09.08.2019 18:10 Uhr

Der deutsche Teakholz-Lieferant für die Gorch-Fock-Sanierung ist von der zuständigen Behörde wegen ungenügender Herkunftsnachweisen verwarnt worden. Auf eine Geldbuße verzichtete sie nach SWR-Recherchen jedoch.

Von Alexander Buehler, SWR

Bei der Gorch Fock, dem Schulungsschiff der Bundeswehr, reihen sich Pleiten, Pech und Pannen aneinander: von den 135 Millionen Euro Restaurierungskosten bis zur Fast-Pleite der reparierenden Werft - und eben das Teakholz, mit dem das Deck bestückt werden soll.

Zuerst stellte sich nach Recherchen von REPORT MAINZ heraus, dass seine Beschaffung zumindest nach dem Beschaffungserlass illegal ist. Dass bei Tropenholz - zumal aus einem Bürgerkriegsland wie dem südostasiatischen Myanmar - keine Rede von Nachhaltigkeit sein kann, hat bei der Bestellung durch die Bundeswehr offenbar niemanden interessiert.

Verwarnung für den Importeur

Nun kommt dazu: Nach Dokumenten, die exklusiv dem SWR vorliegen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), den deutschen Holzimporteur am 12. Dezember 2018 verwarnt. Der Grund: Die von ihm eingereichten Unterlagen gepngten in mehreren Fällen nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Im Rahmen einer Sonderprüfung zum Gorch Fock Holz wurden zehn Teakholzlieferungen des Importeurs zwischen Mitte 2017 und Mitte 2018 von den Prüfern der BLE gecheckt. Doch nur wenige der vom deutschen Importeur vorgelegten Papiere finden ihre Gnade. Auf zwölf Seiten wüten die Prüfer, oft genug finden sie zu Urteilen wie "...wurden nicht erfüllt" oder "nicht ordnungsgemäß umgesetzt".

Komplexe Rechtslage

Tatsächlich ist das geltende europäische Gesetz nicht ganz einfach. Es verlangt, dass in als korrupt geltenden Ländern die komplette Lieferkette dokumentiert wird. So soll Missbrauch ausgeschlossen werden. Insgesamt 13 Male habe der Händler an den unterschiedlichsten Stellen nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen können.

Da heißt es etwa: "Bei der im Rahmen der Prüfung gezogenen Stichprobe 1 - Menge: 17,8313 Tonnen - konnten keine ausreichenden Dokumente zum Nachweis der Region des Holzeinschlages bereitgestellt werden." Und damit fehlt ein wichtiger Teil der Dokumentation: Myanmar ist dafür berüchtigt, dass Banden das wertvolle Teak-Holz illegal schlagen, um es etwa in China zu verkaufen.

Teakholz in Myanmar (Archivbild)

Aus Myanmar wird viel Teakholz exportiert - teilweise über illegale Wege.

Fast wirkt es, als ob das Holz vom Himmel gefallen sei. Der Prüfer bemängelt: "Die dokumentierte Lieferkette beginnt erst an einem Zwischenlager." Auch die Einschlagskonzession der zuständigen Behörde Myanmar Timber Enterprises (MTE) fehlt in diesem Fall.

Zertifizierer versagte

Wenn die Umstände zu schwierig sind, erlaubt das Gesetz den Einsatz von Drittfirmen, die für den Händler prüfen und die nötigen Dokumente erstellen. So eine Firma ist Double Helix aus Malaysia, die im Auftrag des deutschen Importeurs tätig wird. Aber auch sie versäumt es, die richtigen Dokumente auszustellen, so das BLE:

Die Verifizierung der Fa. Double Helix vom 15.09.2017 ist - ebenso wie die beiden Traceability Dockets vom 22.06.2017 - nicht nur nach dem Prüftermin und damit verspätet erstellt und vorgelegt worden, sondern auch nicht ausreichend, um die Legalität des Holzeinschlags nachzuweisen.

Zwischendurch tauchen auch kleinere Krimis auf wie:

Ein Teil der Dokumente für diese Lieferung vom 19.06.2017 wurde vom MTE Extraction Department aber erst am 10.08.2017 und damit nachträglich erstellt. Auf diesen Dokumenten fehlen außerdem jeweils Stempel und Logo der ausstellenden Behörde. Die Verifizierung durch die Firma Double Helix erfolgte zudem erst am 15.09.2017.

Für die grüne Bundestagsabgeordnete Steffi Lemke ist das ein klares Behördenversagen. Nach der Lektüre der BLE-Unterlagen kommt sie zum Schluss, dass das einem Freifahrtschein für illegale Importe gleiche. Sie fordert, dass die Bundesregierung dringend dafür sorgen soll, dass kein illegales Raubholz importiert wird und Gesetze konsequent beachtet werden.

"Ausnahmsweise" kein Bußgeld

Denn tatsächlich kommt die BLE trotz all dieser Verstöße zum Schluss, dass der Importeur - "ausnahmsweise" - kein Bußgeld bezahlen müsse. Er werde nur verwarnt. Schließlich habe er "sehr umfangreiche Unterlagen vorgelegt" und war "kooperativ und bemüht (...), noch bestehende Unklarheiten zu beseitigen und (...) rechtskonform zu handeln".

Tatsächlich äußert sich der Importeur gegenüber dem SWR nicht. Im REPORT-MAINZ-Bericht hatte er noch darauf verwiesen, dass er "unter größten Mühen alle erforderlichen Belege beigebracht" habe. Das Holz wegen dieser Verstöße auf Kosten des Importeurs zurückzuschicken, wäre nicht zu verantworten gewesen, erklärt die BLE: "Vor diesem Hintergrund wäre ein Zurückschicken (...) unverhältnismäßig und im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz gewesen."

Bundeswehr sieht keinen Grund zum Handeln

Auch die Bundeswehr, die "ein starkes Interesse an Nachhaltigkeit und Umweltschutz" habe, hält weiterhin an der Verwendung des Teakholzes fest. Es liege ja eine "Überprüfung des durch den Generalunternehmer beauftragten Holzhändlers, die rechtliche Bewertung des Holzeinkaufes sowie die positive Wertung der weiteren Verwendung des Holzes durch die BLE" vor.

Und das steche die Verwarnung aus - auch wenn der Teak-Import "zur Zeit rechtskonform kaum möglich ist", was das Verteidigungsministerium bereits zugegeben hat. Ist ja auch schön, so ein Teak-Deck, ganz gleich, was es kostet und wie legal es beschafft worden ist.