Jahresrückblick 1987 Deutsches Reinheitsgebot wird verwässert
Am 12. März entscheidet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass der bundesrepublikanische Markt auch für Biersorten geöffnet werden muss, die nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut sind.
Am 12. März entscheidet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass zukünftig der bundesrepublikanische Markt auch für Biersorten geöffnet werden muss, die nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut sind. Geklagt hatte die EG-Kommision mit der Begründung, dass das Reinheitsgebot ein Handelshemmnis sei.