Jahresrückblick 1971 Botschafter unterzeichnen Berlin-Vertrag
Die langwierigen Verhandlungen der "großen Vier" um den Status von Berlin finden ihr Ende in der Unterzeichnung des Berlin-Abkommens. Das Abkommen beschreibt die Rechte der West-Berliner sowie die Bindungen und Verbindungen West-Berlins mit der Bundesrepublik.
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Nach 17 Monaten Verhandlung können sich die "großen Vier" zu einem Berlin-Abkommen durchringen. Auch das ist ein Ergebnis der Bemühungen Bonns, mit allen vier Mächten ins Gespräch zu kommen.
Das Abkommen ersetzt die vagen Vereinbarungen von 1944. Die Bindungen und Verbindungen West-Berlins mit der Bundesrepublik sowie die Rechte der West-Berliner werden auch unter sowjetischer Beteiligung in dem Vertrag verbindlich geregelt. Zwar haben die vier Mächte keine gemeinsame Formel für ihre Rechte in der Stadt gefunden, aber sie werden die Lage nicht mehr einseitig zu regeln versuchen. Nun bleibt es den Unterhändlern überlassen, eine Transit-Verkehrsregelung zu schaffen.
Durch die Festlegung der Vereinbarungen des Berlin-Abkommens könnte die Unterzeichnung des deutsch-sowjetischen Vertrages beschleunigt werden. Die CDU/CSU verweigert dem Vertrag jedoch die Zustimmung, solange die Sowjetunion nicht das deutsche Selbstbestimmungsrecht, die Freizügigkeit der Bürger der Bundesrepublik sowie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in dem Vertrag anerkennt. Die Zustimmung zum unveränderten Vertrag durch die Regierung der Bundesrepublik sorgt bei der Opposition für Missfallen.
Brandt sichert die bundesdeutsche Außenopolitik aber in Beratungen mit den westlichen Verbündeten ab. Das Berlin-Abkommen wird von US-Präsident Nixon als Erfolg der Bemühungen gewertet.