28.01.2024 • 23:00 Uhr
tagesschau
Die Meldung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts wurde berichtigt. In der gesendeten Version hieß es, die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts seien in einem Gesetz geregelt, das der Bundestag mit einfacher Mehrheit ändern kann. Das ist nicht korrekt. Die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts sind in Artikel 93 des Grundgesetzes geregelt. Nur einfachgesetzlich geregelt ist hingegen die Organisation des Gerichts, also etwa die Aufgabenverteilung und die Frage, wie Richter gewählt werden. In der Ampelkoalition gibt es deshalb Überlegungen, auch die Organisation des Gerichts im Grundgesetz zu regeln, um sie nicht einfach ändern zu können
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