Polizisten untersuchen den Tatort auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg
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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Wer ermittelt zur Tat in Magdeburg?

Stand: 21.12.2024 01:08 Uhr

Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg laufen jetzt die Ermittlungen. Wer ist für was zuständig? Ein Überblick.

Von Kolja Schwartz, Frank Bräutigam und Christoph Kehlbach, ARD-Rechtsredaktion

Wird in Deutschland eine Straftat begangen, sind bei den Ermittlungen drei unterschiedliche Akteure beteiligt. Die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Gerichte.

Die Landesbehörden

Zunächst sind dabei immer die Behörden vor Ort zuständig. Denn: Justiz ist grundsätzlich Ländersache. Die am Tatort zuständigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leiten also ein Ermittlungsverfahren ein und ermitteln mit Hilfe der Polizei. Der Fahrer des Autos, der in die Menschenmenge gerast ist, soll ein aus Saudi-Arabien stammender 50-jähriger Arzt sein. Das Motiv der Tat ist derzeit noch nicht klar. Reiner Haselhoff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, sprach im Interview davon, dass sich sicher auch der Generalbundesanwalt des Falles annehmen wird.

Der Generalbundesanwalt

Er ist die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik und immer dann für die Ermittlungen zuständig, wenn der Anfangsverdacht besteht, dass eine terroristische Vereinigung hinter einer Straftat steckt. Bei möglichen Einzeltätern kann er den Fall wegen "besonderer Bedeutung" an sich ziehen. Seine Behörde sitzt in Karlsruhe, Generalbundesanwalt ist Jens Rommel.

"Ermitteln" bedeutet konkret, dass der Generalbundesanwalt (GBA) zum Beispiel Durchsuchungen in Auftrag gibt, Haftbefehle beantragt oder den Aufruf zur öffentlichen Fahndung herausgibt. Weil bei den Begrifflichkeiten oft etwas durcheinander geht - es gibt zwei richtige Bezeichnungen für die Behörde: "Der Generalbundesanwalt", oder "Die Bundesanwaltschaft". Nicht richtig ist die Mischung "Generalbundesanwaltschaft". Der Titel "Generalbundesanwalt" ist zudem auch die Bezeichnung des Behördenleiters.

"Der Täter wird gerade vernommen"

tagesschau24, 20.12.2024 22:00 Uhr

Das Bundeskriminalamt

Solange keine Übernahme durch den Generalbundesanwalt erfolgt ist, liegt die Zuständigkeit noch bei den Landes-Polizeibehörden von Sachsen-Anhalt. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat hingegen die Rolle der Polizei inne, wenn das Ermittlungsverfahren vom Generalbundesanwalt geführt wird.

Der Generalbundesanwalt kann das Bundeskriminalamt mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragen. Das ist ein typischer Ablauf, wenn es um die Ermittlungen in Sachen Terrorismus geht. Manchmal werden auch bestimmte Landeskriminalämter beauftragt. BKA-Präsident ist Holger Münch. Das BKA wertet also zum Beispiel Spuren aus und führt mögliche Durchsuchungen vor Ort aus. Das BKA arbeitet dabei mit den Landeskriminalämtern zusammen, bei konkreten Maßnahmen auch mit Spezialeinheiten wie der GSG-9.

Der Ermittlungsrichter

Ist ein mutmaßlicher Täter festgenommen worden, so muss er bis zum Abschluss des nächsten Tages dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Im Fall des Festgenommenen von Magdeburg also bis zum Ende des Samstags. Solange das Verfahren von der Staatsanwaltschaft vor Ort geführt wird, ist der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht vor Ort zuständig.

Wenn aber der Generalbundesanwalt Ermittlungen leitet, ist für Vernehmungen der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig. Das Amt wird von mehreren BGH-Richterinnen und Richtern ausgeübt. Sollte der Generalbundesanwalt also tatsächlich die Ermittlungen übernehmen, so wird der mutmaßliche Täter aller Voraussicht nach am Samstag nach Karlsruhe gebracht werden. Der Ermittlungsrichter am BGH entscheidet dann nach der Vorführung, ob er auf Antrag des Generalbundesanwalts Haftbefehl erlässt und Untersuchungshaft anordnet.

Für die Untersuchungshaft werden Beschuldigte nicht in einem speziellen Gefängnis in Karlsruhe untergebracht, sondern auf Justizvollzugsanstalten im ganzen Bundesgebiet verteilt.

Auch für bestimmte Maßnahmen braucht eine Staatsanwaltschaft die Genehmigung eines Richters. Zum Beispiel für einen Durchsuchungsbeschluss.