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Neues Urteil des Bundesgerichtshofs zum Mietrecht
Stand: 26.07.2008 04:42 UhrDer Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern gestärkt. Er entschied, dass Vermieter ihren Mietern nicht vorschreiben dürfen, in welchen Farben sie die Wohnung streichen. Die so genannte Farbwahlklausel ist damit ungültig. Sie verpflichtete Mieter dazu, die Räume während der Mietdauer nur in hellen neutralen Farben zu streichen. Beim AUSZUG können Vermieter weiterhin verlangen, dass auffällige Farben wieder entfernt werden.
tagesschau, tagesschau, 18.06.2008 20:00 Uhr