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Das Wahlmännersystem in den USA

Stand: 06.11.2012 23:17 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich seit heute mit der so genannten Anti-Terror-Datei. Die Karlsruher Richter prüfen, ob die Zusammenführung von Daten der Polizei und der Geheimdienste gegen das Grundgesetz verstößt. Der Kläger befürchtet, dass auch unbescholtene Bürger erfasst werden können, wenn Informationen über mutmaßliche Terroristen und ihre Kontaktpersonen gespeichert werden. Bundesinnenminister Friedrich verteidigt die Datei als wichtiges Mittel im Kampf gegen den Terrorismus.

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tagesthemen, tagesthemen, 06.11.2012 22:15 Uhr