Erinnerungen an den 9. November 1989
Stand: 10.11.2009 00:32 UhrDie Anwendung der Schußwaffe gegen mögliche Demonstranten an der Grenze ist grundsätzlich verboten. So lautete der sogenannte Befehl 11/89, der in der bröckelnden DDR seit dem 3. November 89 in Kraft war. Die Grenzsoldaten wußten also, daß sie nicht schießen dürfen, aber die Bevölkerung ahnte nichts von diesem militärischen Geheimnis, und außerdem: wer wußte schon, ob dem ein oder anderen Grenzer nicht die Nerven durchgehen, wenn plötzlich 20./30.000 Menschen "Tore auf" brüllen. Es lag eine ungeheure Spannung in der Luft an diesem Abend - er hätte durchaus in Gewalt enden können. Und so ist diese unblutige Revolution nicht nur den friedlich protestierenden DDR-Bürgern zu verdanken, sondern auch den Grenzern und Polizisten, die ruhig blieben und schließlich selbst entschieden, die Schlagbäume zu öffnen. Thomas Bittner.
