Bundesanwaltschaft prüft Luftangriff der Bundeswehr in Kundus
Stand: 06.11.2009 22:58 UhrInnerhalb weniger Augenblicke Entscheidungen treffen, von denen Leben und Tod abhängt ist extrem belastend - für einfache Soldaten, aber auch für Befehlshaber. Anfang September mußte der Bundeswehr-Oberst GEORG KLEIN eine solche Entscheidung treffen. Taliban hatten in Afghanistan zwei Tanklaster entführt. Und die hätten als rollende Bomben gegen den Bundeswehrstützpunkt eingesetzt werden können. Klein forderte einen Luftangriff an. Dabei kamen bis zu 142 Menschen ums Leben, darunter wohl auch Zivilisten. Es brach eine Kontroverse los, die der neue Verteidigungsminister erbte. Heute stellte sich KARL-THEODOR ZU GUTTENBERG hinter Oberst KLEIN. Auch wenn es Verfahrensfehler gegeben habe - MILITÄRISCH sei die Entscheidung "angemessen" gewesen. JURISTISCH gestaltet sich die Beurteilung allerdings komplizierter. Über die Folgen des Befehls von Kundus SABINE RAU.
