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Neue Richtlinien zur passiven Sterbehilfe

Stand: 25.06.2010 23:49 Uhr

Wieviel Behandlung will ich, wenn ich an einer unheilbaren Krankheit leide, was soll passieren, wenn ich mich selbst nicht mehr mitteilen kann, weil im Koma liege? Eine "Patientenverfügung" kann das regeln. Der Bundesgerichtshof hat heute bestätigt: Der Patientenwille hat oberste Priorität. So, wie der Bundestag es letztes Jahr beschloss: "Der Arzt empfiehlt, der Patient bestimmt" - etwa, dass lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Ernährung eingestellt werden müssen. Viele behandelnde Mediziner und Pflegeeinrichtungen aber waren sich unsicher, ob sie sich nicht möglicherweise strafbar machen, im Sinne einer AKTIVEN, also verbotenen Sterbehilfe. Über ein Grundsatzurteil, das mehr Rechtssicherheit schafft, Digi Deppe.

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Player: videoBGH-Urteil zur Sterbehilfe
tagesthemen, tagesthemen, 25.06.2010 23:10 Uhr