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Luftsicherheit: Das Urteil
Stand: 15.02.2006 00:00 UhrDas Bundesverfassungsgericht hat heute zentrale Punkte des Luftsicherheitsgesetzes gekippt. Ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug darf auch dann nicht abgeschossen werden, wenn die Maschine als Waffe eingesetzt werden soll. Unschuldige Passagiere dürften nicht zum bloßen Objekt einer staatlichen Aktion gemacht werden, urteilten die Karlsruher Richter. Gegen das Gesetz geklagt hatten unter anderem ein Pilot und die früheren FDP-Spitzenpolitiker Hirsch und Baum.

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tagesthemen, 22:30 Uhr, tagesthemen, 15.02.2006 22:30 Uhr