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Stand: 22.04.2005 00:00 UhrDer Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den so genannten Kannibalen von Rotenburg aufgehoben. Armin Meise war im letzten Prozeß lediglich wegen Todschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nun droht Meiwes eine Verurteilung wegen Mordes und damit lebenslängliche Haft. Er hatte im März 2001 sein Opfer geschlachtet und einen Großteil seines Fleisches verzehrt. Über die Aufhebung des Urteils gegen den "Kannibalen von Rotenburg" sprach Ulrich Wickert mit unserem Rechtsexperten Karl-Dieter Möller.

Player: videoKannibalenprozess: Urteil aufgehoben
tagesthemen, 23:15 Uhr, tagesthemen, 22.04.2005 23:15 Uhr