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Stand: 19.01.2005 00:00 Uhr

Die derzeitige Einberufungspraxis der Bundeswehr verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit war die Klage der Bundesregierung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom April 2004 erfolgreich. Es hatte die Einberufungsbefehle als willkürlich angesehen, weil das Prinzip der Gleichheit verletzt werde. Christian Pohlmann ist kerngesund, unter dreiundzwanzig und ledig. Und auch deshalb ist er heute Verlierer des Tages. Am Abend in einem Fernsehstudio in Köln. Vor ein paar Stunden hat das Bundesverwaltungsgericht den Studenten abblitzen lassen. Sein Einberufungsbescheid zur Bundeswehr war nicht verfassungswidrig. Der junge Mann versteht die Richter nicht mehr. Christian Pohlmann, Kläger: „Mein ursprüngliches Anliegen war schlicht und einfach, dass ich weiter studieren kann. Das ich nicht mitten in den Zwischenprüfungen hinausgezogen werde im dritten Semester und meinen Wehrdienst ableisten muss.“ Wehrgerechtigkeit, das war das Thema der Leipziger Richter und in der Realität sieht das so aus: Weil die Bundeswehr immer weniger Rekruten braucht nimmt sie nur noch die jüngsten, gesündesten und ledigsten. Nur ein Drittel eines Jahrgangs wird überhaupt noch eingezogen. Gerecht finden das die Richter. Begründung: Das Wehrdienstgesetz erlaube es. Ergebnis: Männer, die früher gute Soldaten abgegeben hätten können sich längst mühelos durch die Musterung schmuggeln. Abiturienten mit Ausbildungsverträge oder Ehemänner werden sowieso verschont. Warum gerade sie interessiert das Verwaltungsgericht nicht. Die gesetzliche Regelung reicht. Für den Anwalt des Klägers ein Grund in die nächste Instanz zu gehen. Andreas Bartholome, Kläger-Anwalt: „Darüber haben wir nicht abschließend eine Entscheidung getroffen. Es spricht aber sehr viel dafür, dass wir dann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen würden, weil wir der Auffassung sind, dass hier tatsächlich dann gegebenenfalls eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zu befürchten wäre.“ Doch soweit ist es noch lange nicht. Christian Pohlmann könnte noch viele Gerichte beschäftigen. Sein Fall wurde heute zum Verwaltungsgericht Köln zurückverwiesen. Von dort geht es bei Misserfolg erneut durch alle Instanzen. Doch für einen Studenten mit wenig Hang zum Militärischen ist das immer noch besser als ein Geländemarsch.

Sendungsbild der tagesthemen
Player: videoWehrpflichtentscheidung
tagesthemen, 22:30 Uhr, tagesthemen, 19.01.2005 22:30 Uhr