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Bundesverfassungsgericht kündigt Grundsatzentscheidungen an

Stand: 02.03.2007 00:00 Uhr

Inzest, also sexuelle Beziehungen zwischen nahen Verwandten, ist praktisch in allen Kulturen der Welt tabu. Wissenschaftler vermuten dahinter die Logik der Gene: Kinder von engen Verwandten haben viel häufiger Erbschäden; sind behindert. Deshalb hätten wir eine instinktive Abneigung vor Sex mit Familienmitgliedern, mit denen wir aufgewachsen sind. Aber was, wenn Bruder und Schwester eben NICHT zusammen aufwuchsen? Sich gar nicht kennen - und voneinander angezogen sind, wie zwei Fremde. Das Tabu wirkt dann nicht mehr. Aber das Strafgesetzbuch wohl. Jedenfalls bisher. Doch heute kündigte das Bundesverfassungs- gericht an, noch dieses Jahr über den Inzestparagraphen im Strafgesetzbuch grundsätzlich zu entscheiden. Ausgelöst hat den Fall eine Geschwisterliebe in Sachsen, über die ganz Deutschland diskutiert. ((O-Ton))

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tagesthemen, tagesthemen, 02.03.2007 23:15 Uhr