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Stand: 14.04.2008 03:07 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat den großen Lauschangriff deutlich eingeschränkt und den Schutz von Privaträumen erheblich gestärkt. Die bisherige Abhörpraxis verletze die Menschenwürde, entschieden die Karlsruher Richter. Aus diesem Grund sei sie in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Das Abhören in Wohnungen bleibt nach wie vor erlaubt, soll aber strengeren Regeln unterliegen. Die Bundesregierung zeigte sich zufrieden, dass die akustische Überwachung in Wohnungen weiterhin erlaubt bleibt.

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tagesthemen, 22:30 Uhr, tagesthemen, 03.03.2004 22:30 Uhr