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Stand: 13.04.2008 21:47 Uhr

Praxisgebühr: Selbst Taschengeld wird nicht geschont Für Sozialhilfeempfänger ist es ein Problem, in einem Monat zwei Prozent ihres Jahresbruttos für Zuzahlungen und Praxisgebühr zu zahlen. Behinderte und alte Menschen, die in Heimen auf Sozialhilfe leben, bekommen oft nur ein Taschengeld um die 80 Euro. Außerdem benötigen sie häufig medizinische Hilfe und Medikamente, was nun alles zehn Euro Gebühr kostet. Weder die Heime noch die Kommunen als Sozialhilfeträger noch die Krankenkassen haben dafür vorgesorgt. Gesundheitsreform: Wo es hakt Die Spitzenverbände von Ärzten und Krankenkassen haben eine Reihe von Ungereimtheiten bei der Gesundheitsreform geklärt. Bei einem Treffen in Köln stellten sie endgültig klar, dass die Bestimmung der Sehschärfe weiter von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Abschaffung der Praxisgebühr für die wiederholte Verschreibung der Anti-Baby-Pille ist dagegen die Ausnahme: Bei Folgerezepten für andere Medikamente müssen Kassenpatienten weiterhin die Praxisgebühr von zehn Euro zahlen. Stichwort von Renate Bütow: Bei der Gesundheitsreform muß noch an einigen Stellen die Schärfe nachgezogen werden. Wenigstens in einem Teilbereich ist das heute gelungen: die Bestimmung der Sehschärfe für Brillen bleibt weiterhin eine Kassenleistung - auch wenn die Brille selbst nicht mehr bezuschußt wird. Nicht endgültig geklärt ist dagegen die Praxisgebühr in Notfällen: Ärzte und Kassen wollen erreichen, dass nur einmal bezahlt werden muß - auch wenn sich die Notfallbehandlung über mehrere Tage hinzieht. Zum Beispiel bei einer akuten Zahnvereiterung ausgerechnet am Wochenende. Fahrtkosten zum Arzt werden generell nicht mehr bezahlt. Jetzt muß über Ausnahmen verhandelt werden für Patienten, die kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können. Präzisiert werden soll auch, dass Frauen, die ohne Untersuchung nur ein Folgerezept für die Antibaby-Pille abholen, die Praxisgebühr nicht erneut zahlen müssen. Größere Probleme sind bei den chronisch Kranken zu erwarten : es gibt noch keine Liste, welche Krankheiten wann als chronisch gelten. Das hat für die Patienten erhebliche finanzielle Bedeutung: wer als chronisch krank eingestuft wird, muß nur ein Prozent seines Jahreseinkommens für Zuzahlungen aufwenden. Wer nicht in die Chroniker-Regelung fällt, kann mit bis zu zwei Prozent seines Einkommens beteiligt werden. Über die Kritik an der Gesundheitsreform sprach Anne Will mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt.

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tagesthemen, 22:30 Uhr, tagesthemen, 12.01.2004 22:30 Uhr