Vermögenssteuer
Stand: 12.03.2008 16:15 UhrNiedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben eine gemeinsame Bundesrats-Initiative zur Wiedereinführung der Vermögensteuer beschlossen. Diese war 1997 wegen verfassungsrechtlicher Gründe abgeschafft worden. Ab 2004 soll nun eine Steuer von einem Prozent auf alle Vermögen erhoben werden. Die Freibeträge seien allerdings höher als bei der alten Regelung. Dem neuen Gesetz muss jedoch der unionsdominierte Bundesrat zustimmen. Andreas Clarysee berichtet: Manche geben gerne. Lutz Dau gehört dazu. Mitte Oktober hat er mit elf weiteren die Initiative "Vermögende für Vermögensteuer" gestartet. Mittlerweile haben sich etwa 20 Wohlhabene zusammen geschlossen. Lutz Dau: "Ich halte die Initiative für vernünftig, und ich halte das Geschrei darum für etwas unverständlich, denn bis zum Jahr 1997 ist die Vermögenssteuer erhoben worden und meines Erachtens nach ohne zuviel Geschrei." Das hören die SPD-Initiatoren, die die Vermögensteuer wiederbeleben wollen gerne. Auf einer gemeinsamen Kabinettsitzung der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen beschlossen die Ministerpräsidenten eine Bundesrats-Initiative. Mit der neuen Steuer sollen acht bis neun Milliarden Euro in die Länderkassen fließen, ein Drittel an die Kommunen abgegeben werden. Mit dem Geld sollen aber nicht marode Haushalte saniert werden, es soll allein für Bildung ausgegeben werden. Sigmar Gabriel, Ministerpräsident Niedersachsen: "Die Vermögenssteuer meine Damen und Herren ist keine Neidsteuer wie das einige diskutieren, sie ist eine Verantwortungssteuer. Denn alle wissen, das auch der Reichtum in unserer Gesellschaft existiert eine zentrale Grundlage hat, nämlich die Bildung und Ausbildung." Auf die großen Vermögen, auf Geld, Grundbesitz und Immobilien soll ein Prozent Steuern gezahlt werden, allerdings gelten deutlich höhere Freibeträge, als bei dem alten Gesetz. Nach der früheren Regelung mußten Alleinstehende ab cirka 60.000 Euro Vermögensteuer zahlen. Dieser Freibetrag soll auf 300.000 Euro hochgesetzt worden. Bei einer Familie mit zwei Kindern steigt der nicht zu versteuernde Betrag von cirka 245.000 Euro auf eine Million. Ähnlich ist es bei Unternehmen. Hier lag der Freibetrag bei etwa 256.000 Euro – in Zukunft würde erst ab 2,5 Millionen Euro Vermögensteuer fällig. Die Regierung Kohl hatte die Steuer 1997 abgeschafft, nachdem das Bundesverfassungsgericht zwei Jahre zuvor große Bedenken angeführt hatte. Zum einen wurde beklagt, dass die Gesamtsteuerlast zu hoch sei, zum anderen würden Immobilien anderen Vermögensarten vorgezogen. Steuerexperten sehen gerade im letzten Punkt die Vorbehalte nicht ausgeräumt. Professor Joachim Lang, Steuerrechtler Uni Köln: "Die Vermögenssteuer ist gewiss nicht praktikabel der Aufwand der Steuerbewertung frisst das Steueraufkommen zum Großteil wieder auf. Im Vordergrund steht hier die Bewertung der Grundstücke bundesweit. Dafür sind mehrere tausend Finanzbeamte erforderlich, so dass sich schon von daher die Vermögenssteuer für den Staat nicht rechnet." Aber erst einmal müßte das Gesetz den Bundesrat passieren. Die Unionsländer Hessen, Bayern und andere lehnen dies aber ab. Außer: der Bund überträgt die Steuerhoheit von zum Beispiel Erbschafts- und Vermögensteuer generell auf die Länder. Roland Koch, Ministerpräsident Hessen: "Wenn das nun im Bundesrat kommt dann mag jeder wenn er will auch eine neue Steuer einführen. Wir werden dann damit werben dass es diese Steuern bei uns nicht gibt." Aber an Steuerflucht in CDU-Länder glaubt indes Gabriel nicht. Die Kosten für den Umzug sind nämlich größer, als die zu zahlende Vermögensteuer.
