Wegen Justizreform Polen droht ein EU-Rechtsstaatsverfahren
Die EU erwägt zum ersten Mal in ihrer Geschichte ein Rechtsstaatsverfahren gegen ein Mitgliedsland. Wegen der geplanten Justizreform will es die Kommission gegen Polen einleiten. Die EU sieht in dem Land die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr.
Im Verhältnis zwischen der EU und Polen droht eine Eskalation: Denn die EU-Kommission wird möglicherweise bereits kommende Woche ein Rechtsstaatsverfahren gegen das Land einleiten. Nach den Worten von EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger "spricht viel dafür", dass die EU-Kommission das Verfahren gegen Polen auslöst. "Ich vermute, dass wir am Mittwoch bereit sind, diesen Schritt einzuleiten", sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung über den bevorstehenden Schritt berichtet.
EU-Haushaltskommissar Oettinger zufolge könnte der Schritt am Mittwoch erfolgen.
Soweit er wisse, sei die Entscheidung bereits gefallen, sagte der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki am Rande des EU-Gipfels. Er kündigte Gespräche an, um das Verfahren abzuwenden, verteidigte die Reformen im Land aber zugleich: Souveräne Staaten hätten das vollkommene Recht, ihr Justizsystem zu reformieren. Ein mögliches Verfahren kritisierte er deshalb als "ungerecht". Auf der Tagesordnung der Kommissionssitzung am kommenden Mittwoch steht das Thema jedenfalls.
Harte Sanktion
Es geht um ein Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen der "eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" der Rechtsstaatlichkeit. Die Klausel wurde bislang noch gegen keinen Mitgliedsstaat angewandt und gilt als extrem harte Sanktion. Hintergrund ist der Umbau der Justiz in Polen durch die Regierungspartei PiS. Die EU-Kommission befürchtet, dass über die Reform Demokratie und Gewaltenteilung in Polen ausgehebelt werden.
Das Verfahren sieht im äußersten Fall vor, dass Polen das Stimmrecht zum Beispiel bei EU-Gipfeln entzogen werden kann. Dagegen könnte es allerdings ein Veto geben - Ungarns Regierungschef Viktor Orban kündigte an, dies im Zweifel einzulegen.
In einem ersten Schritt müsste die Juncker-Kommission zunächst offiziell feststellen, dass in Polen die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung europäischer Grundrechte droht - und zwar der Unabhängigkeit der Justiz.
Verschiebung noch möglich
Denn Polens nationalkonservative Regierungspartei will das Gremium bestimmen, welches die Richter ernennt. Ein entsprechendes Gesetz hat die erste Kammer des polnischen Parlamentes bereits passiert.
Präsident Duda muss das Gesetz noch unterzeichnen - eine erste Fassung unterschrieb er nicht.
Der polnische Präsident Andrzej Duda könnte das Gesetz kommende Woche unterzeichnen. Sollte er das dieses Jahr nicht mehr machen, könnte die EU die Einleitung des Verfahrens noch einmal verschieben.