Frequenzversteigerung Eilanträge gegen 5G-Auktion gescheitert
Mehrere Netzbetreiber und Mobilfunkunternehmen wollten die Auktion der 5G-Frequenzen per Eilantrag stoppen. Das zuständige Gericht lehnte alle Anträge ab. Die Versteigerung kann damit am 19. März starten.
Die Frequenzauktion für den schnellen Mobilfunkstandard 5G kann wie geplant kommende Woche starten. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte die Eilanträge der drei großen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Telefónica und Vodafone gegen die Rahmenbedingungen der Versteigerung ab. Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur zu den Vergaberegeln der Auktion seien rechtens, teilte das Gericht mit.
Telefónica, Vodafone und Deutsche Telekom hatten gegen die Vergaberegeln geklagt. Die Firmen bemängelten unter anderem, dass sie ihre Netze unter gewissen Umständen der Konkurrenz öffnen müssen und ihre Investitionen dadurch entwertet würden. Sie werteten das Regelwerk als Bremsklotz für den Mobilfunkausbau. Die Konkurrenten - etwa 1&1 Drillisch und Freenet - hatten ebenfalls geklagt, aber aus anderen Motiven. Dieser Eilantrag wurde ebenfalls zurückgewiesen.
Auktion soll am 19. März starten
Durch die Eilanträge wollten die Unternehmen erreichen, dass die Auktion vorerst abgesagt oder zumindest verschoben werden muss. Nach den Entscheidungen des Kölner Verwaltungsgerichts, die unanfechtbar sind, wird die Auktion nun am 19. März beginnen.
Der neue Mobilfunkstandard 5G soll Schritt für Schritt die derzeitige Vorgängertechnik LTE ablösen und einer Reihe von Zukunftstechniken den Weg ebnen. Zu den Auflagen der Bundesnetzagentur für die Bieter gehört unter anderem, dass sie bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgen müssen. Die Netzbetreiber kritisieren, diese Verpflichtungen gingen zu weit.
Freenet hingegen fürchtet, die Betreiber könnten dem Unternehmen keinen Zugang zum schnellen 5G-Netz gewähren. Das Unternehmen hatte ebenfalls per Eilantrag die Aufnahme einer Diensteanbieterverpflichtung in die Vergabebedingungen gefordert.
5G-Frequenzen für schnelle Datenübertragung
Die 5. Mobilfunkgeneration - daher das Kürzel 5G - hat hohe Übertragungsgeschwindigkeiten und Latenzzeiten nahe null, der Datentransfer ist also nahezu in Echtzeit. Dies wiederum ist wichtig für autonomes Fahren oder die Telemedizin, bei denen selbst minimale Verzögerungen schwere Folgen haben könnten. Für Privatkunden spielt 5G hingegen nur eine untergeordnete Rolle, da die meisten mobilen Anwendungen auch mit dem aktuell schnellsten kommerziell angewandten Standard - 4G oder LTE - gut laufen.