Deutscher Arbeitsmarkt Zahl der atypisch Beschäftigten gestiegen
Befristet, geringfügig oder in Zeitarbeit beschäftigt - die Zahl der sogenannten atypisch beschäftigten Arbeitnehmer ist von 2016 bis 2017 Jahr leicht gestiegen. Der Frauenanteil ist besonders hoch.
Die Zahl der Arbeitnehmer, die befristet, geringfügig oder in Zeitarbeit beschäftigt sind, ist von 2016 bis 2017 leicht gestiegen. Insgesamt gingen 7,7 Millionen Menschen einer solchen Tätigkeit nach. Ihr Anteil an den Erwerbstätigen insgesamt blieb aber mit 20,8 Prozent nahezu unverändert, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Frauen sind mit 30,5 Prozent wesentlich öfter atypisch beschäftigt als Männer mit rund zwölf Prozent.
Der Anteil der Beschäftigten mit einem befristeten Arbeitsvertrag betrug laut Statistik im vergangenen Jahr 6,9 Prozent der sogenannten Kernerwerbstätigen - das sind alle Erwerbstätigen von 15 bis 64 Jahren, die nicht in einer Ausbildung, Bildung oder im Freiwilligendienst stecken.
Eine Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenstunden hatten demnach knapp 13 Prozent der Erwerbstätigen. Geringfügig beschäftigt waren knapp sechs Prozent, in Zeitarbeit 2,5 Prozent. Die einzelnen Erwerbsformen lassen sich nicht zu einer Gesamtzahl aufsummieren, da sich die Gruppen überschneiden.
Zahl der Beschäftigen in Normalarbeitsverhältnis stabil
Die Zahl der Erwerbstätigen in einem normalen Arbeitsverhältnis lag 2017 bei rund 25,8 Millionen Personen. Das waren 116.000 Personen mehr als im Vorjahr. Damit blieb der Anteil der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis mit fast 70 Prozent relativ stabil.
Zu den normalen Arbeitnehmern zählen abhängig Beschäftigte mit einer unbefristeten und voll sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, die eine wöchentliche Arbeitszeit von über 20 Stunden umfasst und direkt für den Arbeitgeber ausgeführt wird.
Die Zahlen sind ein Ergebnis des jährlichen Mikrozensus, eine Stichprobenerhebung, bei der rund ein Prozent der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Die Auskunft zu Zeitarbeit wurde dabei 2017 von einer freiwilligen Auskunft auf eine Auskunftspflicht umgestellt, wie die Statistiker erklärten. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren sei daher eingeschränkt.