Anzeigetafel am Stuttgarter Hbf mit Verspätungen
Hintergrund

Verspätungen und Zugausfälle Diese Rechte haben Bahnreisende

Stand: 18.02.2019 11:53 Uhr

Wenn der Zug Verspätung hat oder ausfällt, muss die Deutsche Bahn ihren Kunden Entschädigungen zahlen. Doch was müssen Betroffene dafür tun? Die Regelungen im Überblick.

Verspätungen im Fernverkehr bleiben ein Problem: Im vergangenen Jahr musste die Deutsche Bahn 53,6 Millionen Euro Entschädigungen an Fahrgäste zahlen, die nur mit Verzögerung oder gar nicht an ihr Reiseziel gekommen sind.

Unverzichtbar: Fahrgastrechte-Formular

Grundlage aller Entschädigungsforderungen an die Deutsche Bahn ist das sogenannte Fahrgastrechte-Formular. Betroffene müssen sich das Formular besorgen und es ausfüllen.

Das Formular wird manchmal im Zug ausgeteilt, ansonsten bekommen die Fahrgäste es an der Information, im Reisezentrum oder im Internet zum Selbstausdrucken. Anschließend müssen sie es zusammen mit der Fahrkarte oder einer Kopie bei einem Reisezentrum der Bahn abgeben, oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main schicken. Das Servicecenter hat dann 28 Tage Zeit, den Antrag zu bearbeiten.

Kunden können Entschädigungen noch bis zu einem Jahr nach der Verspätung verlangen. Die Bahn empfiehlt, sich die Verspätung von einem Schaffner oder dem Personal an einer Information auf dem Formular bestätigen zu lassen. Bei Zeitkarten sowie Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung ist das Pflicht. In den letzten beiden Fällen muss die Originalfahrkarte eingereicht werden. Entschädigungsbeträge von weniger als vier Euro werden nicht ausgezahlt. Wer mit einer Entscheidung des Servicecenters nicht einverstanden ist, kann sich an eine Schlichtungsstelle wenden.

Verspätungen

Die Höhe der Entschädigung ist immer davon abhängig, wie lange der Zug Verspätung hat.

Wenn Bahnreisende erwarten können, dass ihr Zug den Zielbahnhof mit einer Verspätung von mehr als 20 Minuten erreichen wird, verfällt die Zugbindung. Quellen dafür sind beispielsweise die Verspätungsangaben im Internet, in der Bahn-App, auf den Anzeigetafeln und in Durchsagen. Betroffene dürfen dann den nächstbesten, aber auch spätere Züge nehmen und sind nicht mehr an eine bestimmte Route gebunden.

Wer einen teureren Zug nimmt (zum Beispiel statt des Regionalexpresses einen ICE), muss zunächst ein neues Ticket kaufen oder einen Aufpreis zahlen. Das bezahlte Geld kann er sich später aber wieder erstatten lassen. Länder-Tickets, das Schönes-Wochenende-Ticket und das Quer-durchs-Land-Ticket sind von der Regelung ausgenommen.

Wer mit einer Verspätung von mehr als einer Stunde am Ziel ankommen dürfte, kann die Reise nicht antreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen. Bahnreisende, die schon unterwegs sind, können die Reise abbrechen und sich einen Anteil des Preises auszahlen lassen - oder zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und den gesamten Preis zurückfordern. Wer sich entschließt trotzdem weiter zu fahren, hat Anrecht auf Erstattung eines Viertels des Fahrtpreises. Ab zwei Stunden Verspätung ist es die Hälfte. Für Zeitkarten und regionale Angebote gibt es Pauschalen.

Reservierungen

Haben Bahnreisende die 4,50 Euro für eine Reservierung investiert und fehlt dann der Wagen oder der ganze Zug fällt aus, so können sie sich das Geld wieder zurückholen. Dafür müssen sie das Fahrgastrechte-Formular sowie Originale des Fahrscheins und der Reservierung einreichen.

EU-Pläne zu Entschädigungen

Möglicherweise können sich geschädigte Kunden künftig noch mehr Geld zurückholen. Das EU-Parlament fordert, dass schon ab einer Stunde die Hälfte des Fahrkartenpreises erstattet wird, ab eineinhalb Stunden dann drei Viertel. Bei mehr als zwei Stunden soll nach dem Willen der EU-Parlamentarier der volle Preis erstattet werden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR aktuell am 18. Februar 2019 um 06:30 Uhr.