Nach langem Rechtsstreit Schweizer Bank zahlt DDR-Vermögen zurück
Die Schweizer Bank Julius Bär muss auf Schweizer Konten gelandetes einstiges DDR-Vermögen in dreistelliger Millionenhöhe zurückzahlen. Ein Jahrzehnte dauernder Rechtsstreit ist nun endgültig entschieden.
Insgesamt geht es um Vermögen und Zinsen in Höhe von 150 Millionen Franken, was knapp 140 Millionen Euro entspricht. Dabei handelt es sich um 97 Millionen Franken, plus seit dem Jahr 2009 aufgelaufene Zinsen. Das Geld fließt an den deutschen Staat.
Die Bank habe dafür im Dezember 2019 bereits eine Rückstellung gemacht, der Betrag sei somit gedeckt, teilte das Finanzinstitut mit. Das Geld stammte nach Angaben von Julius Bär von einer Außenhandelsgesellschaft der DDR und war zwischen 1990 und 1992 auf Konten der Gesellschaft bei der Schweizer Bank Cantrade gelandet, die Julius Bär 2005 übernommen hatte.
Die problematischen Zahlungen seien bei der Übernahme der Bank bekannt gewesen, heißt es weiter. Sie werde sie deshalb von der Verkäuferin zurückfordern. Das war die Schweizer Großbank UBS.
Der Rechtsnachfolger der Treuhandanstalt klagte
Geklagt hatte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die Nachfolgerin der Treuhandanstalt, die sich unter anderem um Gelder kümmert, die Mitglieder des SED-Regimes nach der Wende beiseite geschafft hatten. Die Treuhandanstalt hatte seinerzeit den Auftrag, die volkseigenen Unternehmen der DDR zu sanieren und anschließend zu privatisieren.
Damit sollte die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen hergestellt und Arbeitsplätze gesichert werden. Andernfalls waren die Unternehmen abzuwickeln. Die Treuhandanstalt war ferner zum treuhänderischen Verwalter des Vermögens der Partei- und Massenorganisationen bestimmt worden.
Die BvS hat zum 1. Januar 2001 ihre operative Tätigkeit eingestellt. Seitdem besteht sie nur noch als Rechts- und Vermögensträgerin fort und verfolgt in dieser Funktion bis heute etwaige noch bestehende Ansprüche.
ts