Hintergrund Fiskalpakt-Einigung: Das zahlt der Bund
Der Bund muss für den Fiskalpakt einen hohen Preis zahlen. Die Länder können mit Milliarden-Entlastungen rechnen, etwa beim Kita-Ausbau und bei Eingliederungshilfen für Behinderte. Der milliardenschwere Kompromiss im Überblick.
Bund und Länder haben bei ihren Verhandlungen zum Fiskalpakt in mehreren Feldern Entlastungen für Länder und Kommunen vereinbart. Die Länder wollen im Bundesrat nun zustimmen. Die Ergebnisse nach Darstellung beteiligter Ministerpräsidenten im Anschluss an das Treffen im Kanzleramt im Überblick:
Eingliederungshilfe für Schwerbehinderte:
In der nächsten Legislaturperiode soll ein Bundesleistungsgesetz sicherstellen, dass der Bund anteilig die Finanzierung übernimmt. Heute belastet diese Leistung die Kommunen finanziell stark. Künftig sollen Bund und Kommunen sich die Lasten teilen. Es soll sich um eine Größenordnung von etwa vier Milliarden Euro pro Jahr handeln.
Kita-Ausbau:
Die Zahl der zusätzlichen Kita-Plätze soll von geplanten 750.000 auf 780.000 steigen. Die einmalige Investitionskosten-Unterstützung des Bundes soll mehr als 500 Millionen Euro betragen, für die laufenden Kosten dieser zusätzlichen Plätze sollen dann 75 Millionen Euro jährlich fließen.
Soziale Grundsicherung:
Diese soll schneller als geplant von den Gemeinden auf den Bund übergehen. Das soll den Bund zunächst mit 550 Millionen Euro sowie im kommenden Jahr und im Jahr darauf mit über 700 Millionen Euro belasten.
Verkehr:
Im Herbst soll über die finanzielle Ausstattung kommunaler Verkehrsvorhaben entschieden werden. - Gesamtvolumen: Angesichts der unterschiedlichen Verhandlungsstände noch offen.
Schuldenabbau der Länder:
Über den Abbau der Schulden bis 2020 sollen die Länder eigenständig entscheiden. Der Bund haftet im Fiskalvertrag im Außenverhältnis und übernimmt vorerst das Risiko von Strafzahlungen bei Verstößen gegen Sparauflagen. Der Pakt ermöglicht Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland.
Gemeinsame Geldbeschaffung:
Die Bundesregierung bietet den Ländern gemeinsame Anleihen an, um sich einfacher finanzieren zu können: "Angesichts des Fiskalpakts und des Verschuldungsverbots für die Länder ab 2020 können zukünftig gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern vernünftig sein." Eine erste Anleihe zur gemeinsamen Kreditaufnahme von Bund und Ländern soll 2013 ausgegeben werden.