Hintergrund zur Energiewende Die Eckpunkte der EEG-Reform
Die Bundesregierung hat eine Reform der Ökostrom-Förderung auf den Weg gebracht. In seiner ursprünglichen Fassung stammte das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2000. Seitdem wurde es mehrfach angepasst. Der vom Kabinett bereits beschlossene Gesetzentwurf für die jüngste Novellierung soll bis Ende Juni den Bundestag passieren und im Juli den Bundesrat. Damit könnte es Anfang August in Kraft treten. Derzeit beträgt die Umlage zur Ökostrom-Förderung 6,24 Cent pro Kilowattstunde oder gut 200 Euro im Jahr für den Durchschnittshaushalt.
Ausbau-Ziele
Künftig soll der Ökostrom-Ausbau gezielter gesteuert werden: Bis 2025 soll der Anteil am Verbrauch auf 40 bis 45 Prozent steigen, bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent. Jährlich sollen maximal 2500 Megawatt Solar- und Windenergie an Land neu gebaut werden, sonst greifen Extra-Förderkürzungen. Beim Wind darf zusätzlich Ersatz für abgerissene Windräder installiert werden.
Windkraft im Meer
Bis 2020 sollen 6,5 Gigawatt installiert und bis 2030 dann 15 Gigawatt in Nord- und Ostsee gebaut werden. Dies ist weniger als ursprünglich einmal vorgesehen. Dafür wurden aber die Förderkonditionen noch einmal vor allem auf Druck der Küstenländer leicht verbessert.
Biomasse
Der Bau von Biogas-Anlagen soll drastisch auf 100 Megawatt begrenzt werden, da diese als teuer gelten und Monokulturen von Biogas-Nutzpflanzen wie Mais fördern. Neue Anlagen sollen vor allem mit Abfall- und Reststoffen betrieben werden. Da die Anlagen anders als Sonne und Wind berechenbar Energie liefern, soll die Produktion stärker auf den aktuellen Bedarf ausgerichtet werden.
Anpassung der Fördersätze
Die Fördersätze für Strom aus Neuanlagen sollen - bis auf Solar - nochmals gekürzt werden. Bei Windenergie an guten Standorten, vor allem der Küste, soll der garantierte Abnahmepreis um 10 bis 20 Prozent schrumpfen. Bei Biogas wird eine Reihe von Zuschlägen gestrichen.
Ökostrom-Vermarktung
Bislang verkaufen die Netzbetreiber die Energie an der Börse für die Anlagenbetreiber, diese erhalten wiederum auf 20 Jahre festgelegte Abnahmepreise. Künftig muss Strom aus allen größeren Anlagen selbst verkauft werden. Dazu gibt es eine Prämie, die die Lücke zu den garantierten Tarifen schließt.
Ab 2017 soll die Prämie vorab als Aufschlag auf den Marktpreis per Auktion für Investoren festgelegt werden. Wer die geringste Prämie verlangt, bekommt den Zuschlag zum Bau eines Windparks oder einer Solar-Freiflächenanlage. Der Investor hat nun das Risiko sinkender und die Chance steigender Börsenpreise.
Industrierabatte
Die EU hatte die Rabatte der Industrie von über fünf Milliarden Euro auf die Umlage der Verbraucher, mit der die Ökostrom-Förderung bezahlt wird, als verbotene Beihilfe angegriffen. Die jetzt zwischen EU-Kommission und Bundesregierung erreichte Einigung sieht vor, dass für 65 energieintensive Branchen 15 Prozent der Umlage fällig werden, aber nur bis zu einer Obergrenze von vier Prozent gemessen an der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens. Bei besonders großen Verbrauchern - etwa Aluminium- oder Stahlbetrieben - kann die Grenze bis auf 0,5 Prozent sinken. Unternehmen, die schon vor 2012 Rabatte bekommen hatten, aber nun nicht mehr unter die neuen Kriterien fallen, müssen 20 Prozent der Umlage zahlen.
Eigenstrom
Von der Industrie selbst erzeugter Strom bleibt von der Ökostrom-Umlage komplett befreit. Das trifft auf etwa ein Viertel des Industriestroms zu. Neue Anlagen werden bei Handel und Gewerbe mit 50 Prozent und bei der übrigen Industrie mit maximal 15 Prozent der Umlage belastet. Für kleine Anlagen wird dabei eine Bagatellgrenze eingeführt.
Sonderregeln für die Bahn
Die Deutsche Bahn als größter deutscher Stromverbraucher muss nach Sonderregeln nun 20 Prozent der Umlage zahlen und damit nicht so viel, wie zunächst geplant. Der Konzern hat bereits angekündigt, Belastungen auf die Ticketpreise umzulegen. "Schienenbahnen" mit einem Jahresverbrauch von bis zu zwei Gigawattstunden bezahlen hingegen die volle Ökostrom-Umlage von derzeit 6,24 Cent je Kilowattstunde.
(mit Material von dpa und Reuters)