Klagen gegen Deutschland Wegen Post und Bahn am EU-Pranger
Die staatlichen Beihilfen für die Deutsche Post und Deutsche Bahn sind der EU seit langem ein Dorn im Auge. Der Vorwurf: Zulasten der Konkurrenz gewähre Deutschland den Konzernen unfaire Wettbewerbsvorteile. Dagegen geht die Kommission nun gerichtlich vor.
Im Streit um staatliche Beihilfen für die Deutsche Post hat die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Die Bundesregierung habe nur einen Teil des von Brüssel veranschlagten Geldes von der Post zurückgefordert, erklärte die Brüsseler Behörde. Eine genaue Summe nannte sie nicht.
Die EU-Kommission hatte Deutschland im vergangenen Jahr vorgeworfen, der Post durch eine Kombination aus hohen regulierten Portokosten und Zuschüssen für Beamtenpensionen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft zu haben. Deutschland habe zwar anschließend Beihilfen zurückerhalten, teilten die Aufseher mit. Die Rückzahlung sei aber deutlich niedriger ausgefallen als der geschätzte Betrag, der eigentlich fällig gewesen sei.
Streit um bis zu eine Milliarde Euro
Konkret streiten sich Brüssel und Berlin darum, auf welche Geschäftsbereiche sich die Rückforderungen beziehen. Während Deutschland nur Postdienstleistungen im Visier hat - also etwa Werbebriefe oder den Verkauf von Briefmarken und Umschlägen -, geht es der EU-Kommission auch um den Versand von geschäftlichen Paketen. Mit dem Gerichtsverfahren will Brüssel die Zahlung nun erzwingen. Nach einer früheren Mitteilung der Kommission geht es um 500 Millionen bis eine Milliarde Euro.
Das Bundeswirtschaftsministerium kritisierte die Entscheidung der Kommission, schon jetzt juristische Mittel einzulegen. Es wies darauf hin, dass die Bundesregierung bereits Klage gegen die Entscheidung der Kommission eingereicht hatte, wonach die Post Beihilfen zurückzahlen muss. Dieses Urteil hätte abgewartet werden sollen.
Konzernstruktur der Bahn im Visier
Auch in einem weiteren Verfahren bringt die EU Deutschland vor den EuGH. Dabei geht es um die Konzernstruktur der Deutschen Bahn. Die Bundesregierung stelle nicht sicher, dass Steuergelder zum Erhalt des Schienennetzes nicht auch in den Personen- und Güterverkehr flössen, so die Begründung der Brüsseler Behörde. Dies könne dazu führen, dass sich die Bahn mit Hilfe von Staatsgeld einen unlauteren Vorteil gegenüber Konkurrenten verschaffe.
Der Staat soll zwar nach Ansicht der EU das Schienennetz selbst und bestimmte Leistungen auf der Schiene mit seinem Geld stützen dürfen. Wenn das Geld aber stattdessen in Bereiche fließt, in denen Wettbewerb herrschen soll - etwa im Fernverkehr - dann wird es aus Sicht der Kommission kontraproduktiv.
In diesem Fall sorgen die Subventionen dafür, dass Unternehmen wie die Deutsche Bahn unfaire Vorteile gegenüber anderen Firmen haben - und letztlich die Kunden unter weniger Auswahl oder schlechteren Leistungen leiden könnten. Wenn der Europäische Gerichtshof die Brüsseler Bedenken teilt, könnte Deutschland am Ende ein Bußgeld drohen.
Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bezeichnete die Vorwürfe als "unbegründet". Die Bilanzierungsvorschriften der Deutschen Bahn stellten sicher, dass kein Staatsgeld in andere Unternehmensbereiche fließe.