Einigung erzielt EU reformiert das Urheberrecht
Die EU hat sich bei der Reform des Urheberrechts auf einen Kompromiss geeinigt. Welche Neuerungen sind vorgesehen, für wen gelten Ausnahmen und kommen nun Upload-Filter? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Bis in den späten Abend hinein stritten sie: Das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat der Mitgliedsstaaten verhandelten über eine Reform des EU-Urheberrechts. Dagegen gab es viel Protest, sogar vom "Ende des freien Internets" war die Rede. Nun steht der finale Entwurf.
Wie sieht der Kompromiss aus?
Ziel der Reform sind Google, Facebook, Twitter - also die großen Online-Techkonzerne. Auf ihren Plattformen werden Fotos, Texte, Bilder oder Musikstücke geteilt, die in der Regel urheberrechtlich geschützt sind. Das geschieht meistens legal: Fotografinnen, Autoren und Musiker werden zum Beispiel über Lizenzgeschäfte mit Verwertungsgesellschaften vergütet.
Verletzen Nutzer hingegen das Urheberrecht, sollen nun nicht länger die Nutzer selbst haftbar sein für eventuelle Schadensersatzansprüche, sondern die Plattformen. Sie sollen aktiv gegen Rechtsbrüche vorgehen oder sich um Lizenzen bemühen, von denen dann auch die Urheber profitieren sollen.
Eine Sorge vor allem auf deutscher Verhandlungsseite war, dass diese strengen Auflagen der Digitalwirtschaft schaden könnten. Im letzten Entwurf sind deshalb nun junge und sehr kleine Unternehmen ausgenommen, die am Markt noch nicht erfolgreich sind.
Auch private und nicht-kommerzielle Projekte, wie zum Beispiel Wikipedia, sollen von den Regeln nicht betroffen sein. Wo genau die rechtliche Grenze verläuft, erscheint jedoch unklar.
Was ist mit den Upload-Filtern?
Sogenannte Upload-Filter sollen eine technische Lösung zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen im Netz sein. Bereits heute überprüfen große Plattformen wie YouTube oder Facebook automatisch hochgeladene Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverstöße und sortieren Verdachtsfälle aus.
Für die Gegner der Gesetzesvorlage sind die Upload-Filter der Hauptkritikpunkt. Mehr als 4,5 Millionen Unterschriften haben sie gesammelt, gegen den entsprechenden Reform-Artikel 13. Darin sind die Upload-Filter nicht explizit verlangt. In diese Technik zu investieren, so die Kritiker, werde für viele Plattformen jedoch die einzige Möglichkeit bleiben, sich gegen mögliche Rechtsansprüche abzusichern.
Automatisierte Filter arbeiten mitunter fehleranfällig bei der Erkennung legaler Verwendung geschützter Inhalte, beispielsweise im Kontext von Zitaten, Rezensionen oder Satire.
Ist das Ganze jetzt beschlossene Sache?
Die drei beteiligten EU-Kammern – das Parlament, der Rat und die Kommission – haben sich am späten Abend auf einen gemeinsamen Reformentwurf geeinigt. Nun müssen die Mitgliedsstaaten und das Parlament bis voraussichtlich Mitte April final zustimmen. Dabei sind auch Änderungsanträge möglich.
Zwar sind zahlreiche Parlamentarier gegen die geplante Reform, aus unterschiedlichen Gründen: Sie formulieren wirtschaftspolitische Bedenken, positionieren sich generell gegen Regulierung von Märkten oder bezweifeln den tatsächlichen Nutzen der Reform für Urheber. Im konservativ dominierten Europaparlament bilden die Reformgegner jedoch eine Minderheit, ein komplettes Scheitern des Entwurfs in letzter Sekunde ist unwahrscheinlich. Stimmt das Parlament mehrheitlich zu, beginnt eine Übergangsphase von bis zu zwei Jahren, bevor die Reform endgültig in Kraft tritt.