EuG zu Steuerrabatten Erfolg für Starbucks, Niederlage für Fiat
Zu wenig Steuern gezahlt - das hatte die EU-Kommission sowohl Fiat als auch Starbucks vorgeworfen. Weil beide Konzerne Millionen nachzahlen sollten, zogen sie vor Gericht - mit unterschiedlichem Ergebnis.
Es ist schon ziemlich clever, was sich große Konzerne einfallen lassen, um ihre Steuerlast so stark wie möglich nach unten zu drücken. Die US-Kaffeehauskette Starbucks ist dabei folgendermaßen vorgegangen: Sie hat sich, wie viele andere Konzerne auch, in den Niederlanden angesiedelt und ihre Rösterei dorthin verlagert. Die Niederlande sind sehr interessiert daran, dass sich große Unternehmen dort ansiedeln. Entsprechend kooperativ zeigen sich auch die niederländischen Steuerbehörden.
Vorwurf: Steuerlast künstlich gesenkt
Die Rösterei von Starbucks kaufte in der Vergangenheit ihre Kaffeebohnen bei einem konzerneigenen Tochterunternehmen, das in der Schweiz seinen Sitz hat. Für diese Bohnen hatte Starbucks nach Ansicht der EU-Kommission einen viel zu hohen Preis angesetzt - nach dem Motto: je höher die Ausgaben, desto geringer der Gewinn. Und je geringer der Gewinn, desto wenige Steuern fallen an. Starbucks, so der Vorwurf der EU-Kommission, habe seine Steuerlast künstlich gesenkt. Die Niederlande hätten dies zu Unrecht akzeptiert. Dies sei rechtlich als unzulässige staatliche Beihilfe zu werten. Nach Berechnungen der Kommission soll die europäische Starbucks-Tochter 2014 einen Umsatz von 350 Millionen Euro gemacht haben. Aber sie soll gerade mal 600.000 Euro Steuern bezahlt haben.
Doch nach Ansicht der EU-Richter ist es den Wettbewerbshütern in Brüssel nicht gelungen, Starbucks bzw. den niederländischen Steuerbehörden rechtswidrige Praktiken nachzuweisen. Deshalb treffe auch der Vorwurf nicht zu, Starbucks habe von illegalen staatlichen Beihilfen profitiert.
Fiat: illegale Steuervorteile
In einem ähnlich gelagerten Fall verurteilten sie dagegen den italienischen Autokonzern Fiat Chrysler, Steuern in Millionenhöhe nachzuzahlen. Die Behörden in Luxemburg hätten Fiat Chrysler illegale Steuervorteile eingeräumt. Dies habe die EU-Kommission zu Recht beanstandet.
Das EuG verurteilte den italienischen Autokonzern Fiat, Steuern in Millionenhöhe nachzuzahlen.
Gegen beide Entscheidungen können die unterlegenen Parteien Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Davon kann man auch ausgehen. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ist es schon lange ein Dorn im Auge, dass EU-Länder großen Konzernen immer wieder fragwürdige Steuererleichterungen anbieten, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
Ähnlicher Fall: Apple in Irland
Vestager wird deshalb sicher darauf drängen, dass der EuGH das Urteil zu Starbucks noch einmal überprüft. Ihren wohl größten Kampf führt sie im Moment gegen den US-Konzern Apple. Ihm wirft sie vor, er habe sich in Irland illegale Steuervorteile verschafft. In der vergangenen Woche hatte das EU-Gericht darüber verhandelt. Vestager will erreichen, dass Apple rund 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlt.
Aktenzeichen: T-755/15 und T-760/15