Europäische Kommission EU empfiehlt Grenzen für Manager-Abfindungen
Schier grenzenlose Millionen-Abfindungen für Spitzenmanager sollen in der EU künftig Vergangenheit sein. Die EU-Kommission schlägt verbindliche Abfindungsgrenzen vor - und will Regeln für Fondsverwalter. Das alles ist allerdings nur eine unverbindliche Empfehlung an die Mitgliedsstaaten.
Die EU-Kommission hat eine Begrenzung der Millionen-Abfindungen für Manager vorgeschlagen. Der "goldene Handschlag" bei Beendigung eines Vertrags sollte maximal zwei Jahresgehälter betragen, schreibt die Kommission in einer Empfehlung an die Mitgliedstaaten. Gescheiterte Manager sollten gar keine Abfindung erhalten. "Versagen darf nicht belohnt werden", sagte der irische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy.
Die Kommission bleibt damit hinter Plänen der Bundesregierung zurück, die Manager erstmals mit ihrem Privatvermögen für Verluste haftbar machen will. Die Bundesregierung begrüßte den Vorstoß trotzdem. Die gegenwärtige Krise beruhe auch darauf, dass viele Manager ihre Entscheidungen "in unverantwortlicher Weise auf das Erreichen kurzfristiger Ziele" ausgerichtet hätten, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das Bundeskabinett hatte Anfang März beschlossen, die Vergütung müsse künftig in einem "angemessenen Verhältnis" zu den Leistungen. Zudem solle es erstmals Haftungsregeln für Führungspersonal geben. Auch andere EU-Länder wie Frankreich und Großbritannien haben Regeln auf den Weg gebracht.
Verbindliche Regeln für Hedgefonds
McCreevy schlug außerdem vor, die Verwalter von Hedgefonds und Private-Equity-Firmen europaweit verbindlichen Regeln zu unterwerfen. Eine direkte Regulierung der alternativen Investmentfonds selbst, zu denen die Kommission auch Immobilien- und Infrastrukturfonds zählt, ist aber nicht vorgesehen. Ende 2008 verwalteten alternative Investmentfonds in der EU nach Kommissionsangaben ein Gesamtvermögen von zwei Billionen Euro.
Manager von Hedgefonds mit einem Anlagevermögen von mehr als 100 Millionen Euro sollen sich aber künftig bei den Finanzaufsichtsbehörden registrieren und regelmäßig über ihre Arbeit und die eingegangenen Risiken Bericht erstatten müssen.
Nach Angaben der Kommission würde dies 30 Prozent der in der EU etablierten Hedgefonds-Manager erfassen, die allerdings für 90 Prozent des von europäischen Hedgefonds verwalteten Vermögens verantwortlich seien. Für weniger riskante Beteiligungsfirmen schlägt die Kommission einen deutlich höheren Schwellenwert von 500 Millionen Euro vor.
Das englische Wort "to hedge" bedeutet auf deutsch "absichern". Mit Hedgefonds können sich Anleger absichern, indem sie auf positive oder negative Entwicklungen spekulieren. Der erste Hedgefonds wurde 1949 von dem Australier Alfred Winslow Jones in den USA gegründet. Er verkaufte Aktien, die er sich nur ausgeliehen hatte, und versuchte, sich damit gegen Kursschwankungen abzusichern. 2009 verwalteten die weltweit etwa 9000 Fonds mehr als 1,2 Billionen Euro.
"EU-Pass" für nicht-europäische Fonds?
Außerhalb der EU ansässigen Fonds sollen für die Vermarktung ihrer Produkte in Europa künftig einen "EU-Pass" erwerben müssen. Dazu müssten sie dem Kommissionsvorschlag zufolge nachweisen, dass sie eine Reihe von Vorschriften unter anderem in Steuerfragen erfüllen. Die Kommission will ihnen allerdings nach Inkrafttreten der EU-internen Neuregelung noch drei Jahre Zeit geben, einen solchen Pass zu beantragen.
Die Kommission hofft, dass das Europaparlament und die EU-Regierungen den Gesetzentwurf bis zum Jahresende verabschieden. Die Richtlinie träte dann 2011 in Kraft, die Regeln für nichteuropäische Fonds erst 2014.