Streit um Markenrechte Jazzmusiker gewinnt vor Gericht gegen Apple
Beim Streit um den Markennamen Apple Music ist Apple vor Gericht dem Jazz-Trompeter Charles Bertini unterlegen. Schon früher hatte es mit dem Beatles-Unternehmen Apple Corps Probleme wegen der Markenrechte gegeben.
Apple hat beim Streit um den Markennamen seines Musikstreaming-Dienstes in den USA einen Rückschlag erlitten: Ein Berufungsgericht in Washington entschied zugunsten des Jazz-Trompeters Charles Bertini, der gegen die Anmeldung des Namens Apple Music vorgegangen war.
Bertini machte geltend, dass er selbst seine Marke Apple Jazz seit 1985 unter anderem für Live-Auftritte verwendet und daher eine Verwechslungsgefahr bestehe. Ob Apple gegen den Gerichtsentscheid in Berufung gehen und vor das Oberste Gericht der USA ziehen will, war zunächst unklar. Allerdings ist Apple dafür bekannt, seine Markenrechte strikt zu verteidigen.
Beatles-Firma stritt mit Steve Jobs
Die Nutzung des eigenen Firmennamens brachte Apple bereits in der Vergangenheit in die Bredouille - und das hatte mit den Beatles zu tun. 1968 stellten die Mitglieder der legendären Band das Londoner Unternehmen Apple Corps für Geschäfte rund um ihre Musik auf die Beine. Nur zehn Jahre später verklagte Apple Corps die von Steve Jobs, Steve Wozniak und Ron Wayne frisch gegründete Firma Apple Computer mit dem Vorwurf der Markenrechtsverletzung.
Der Streit wurde mit einem simplen Deal beigelegt: Apple lässt die Finger vom Musikgeschäft, Apple Corps hält sich aus der Computer-Branche raus. Doch der Deal wurde auf eine harte Probe gestellt, als Apple mit iTunes eine Musik-Download-Plattform startete. Apple Corps warf der Gegenseite Vertragsbruch vor, verlor aber vor Gericht.
Der Apfel als Markenzeichen auf einer alten Single der Beatles.
Apple Jazz gibt es schon seit den 1990er-Jahren
Schließlich kaufte Steve Jobs 2007 alle Markenrechte des Namens Apple von Apple Corps ab. Dies ermöglichte Apple, auf eine seit 1968 im Musikgeschäft genutzte Marke zu verweisen. So befindet sich der grüne Apfel von Apple Corps etwa auf Schallplatten und CDs der Beatles. Doch mit dem Argument einer früheren Verwendung konnte der iPhone-Konzern im Streit mit dem Jazzmusiker Bertini nur in der ersten Instanz punkten.
Das Berufungsgericht sah hingegen folgendes Problem: Der Konzern hatte die Marke Apple Music unter anderem auch für Live-Auftritte angemeldet. Das sei aber etwas anderes als die Nutzung der Apple-Marke durch die Beatles für Musik-Aufnahmen, entschieden die Berufungsrichter - und lehnten die Registrierung von Apple Music ab. Bertini vertreibt seit Mitte der 1990er-Jahre unter dem Namen Apple Jazz auch aufgezeichnete Musik seiner Musikfirma. Den Streaming-Dienst Apple Music startete der US-Technologiekonzern erst Jahrzehnte später, im Juni 2015.
Der Jazz-Trompeter Charlie Bertini auf seiner Internetpräsenz.
Kartellamt nimmt Apples Marktmacht unter die Lupe
Doch nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland hat Apple eine Niederlage erlitten. Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass Apple "ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist". Damit können die Bonner Wettbewerbshüter dank neuer Regeln stärker gegen den US-Konzern vorgehen.
Kartellamtschef Andreas Mundt begründete die Entscheidung mit Apples marktübergreifender wirtschaftlicher Machtposition. Ein Sprecher des Technologieunternehmens kritisierte dagegen die Einordnung des Bundeskartellamts als falsch. Apple kündigte an, gegen den Beschluss vorzugehen.