Treffen im Kanzleramt Bund und Länder einigen sich auf Finanzreform
Durchbruch um Mitternacht: Bei einem Treffen im Kanzleramt haben sich Bund und Länder nun doch auf eine Neuregelung ihrer Finanzbeziehungen geeinigt. Wobei - manche Details sind immer noch unklar.
Der Bund und die Länder haben sich nun doch auf eine Neuregelung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Es gebe eine Einigung über "alle notwendigen Grundgesetzänderungen", erklärte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gegen Mitternacht nach einem stundenlangen Treffen mit den Regierungschefs der 16 Bundesländer.
ARD-Korrespondentin Tamara Anthony sagte im Nachtmagazin, die Einigung sehe unter anderem vor, die Autobahnen definitiv nicht zu privatisieren. Zudem habe man sich darauf verständigt, dass es für die Beschäftigten der Autobahngesellschaften keine Nachteile geben solle, wenn Kompetenzen in diesem Bereich von den Ländern auf den Bund übertragen würden.
Daneben habe der Bund weitere Hilfen für Schulen in finanzschwachen Kommunen zugesagt - und zwar, ohne dabei stärker in die Hoheit der Länder einzugreifen. Noch keine endgültige Einigung gebe es hingegen bei der Frage, wer die beschlossene Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende finanzieren soll, so Anthony. Damit sei auch unklar, ob das Finanzpaket überhaupt schon verabschiedet werden kann.
Trotzdem sprach Merkel von einem "Riesenschritt". Die Gespräche seien "fair, ehrlich und hart" gewesen.
Warum die Einigung unerwartet kommt
Aus Sicht vieler Beobachter kommt die Einigung überraschend. Hintergrund: Im Grundsatz hatten sich Bund und Länder bereits Mitte Oktober auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Der damals erzielte Kompromiss sah vor, dass der Bund jährlich zusätzliche 9,52 Milliarden Euro bereitstelle, dafür aber mehr Kompetenzen etwa bei Fernstraßen, der Steuerverwaltung oder Schulen erhalte.
Die Ausarbeitung der Details hatte dann allerdings für heftigen Streit gesorgt. So warfen die Länder Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor, mit immer neuen Vorschlägen für Grundgesetzänderungen weit über die Vereinbarung von Oktober hinauszugehen.
Bei der Finanzreform geht es um die Zeit ab 2020. Dann nämlich laufen der Solidarpakt II und der aktuell geltende Länderfinanzausgleich aus.