Scholz legt Plan vor Entwurf für Steuer auf Aktienkäufe fertig
Nach jahrelangen Verhandlungen steht ein Gesetzentwurf zur Finanztransaktionssteuer. Der Vorschlag von Finanzminister Scholz sieht laut SZ vor, dass in zehn EU-Staaten eine Steuer auf Aktienkäufe anfällt. Noch fehlt aber das Okay der EU-Partner.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat einem Medienbericht zufolge einen Gesetzentwurf zur Finanztransaktionssteuer erarbeitet und seinen europäischen Amtskollegen vorgelegt.
Wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt, sieht der Entwurf zunächst eine Steuer auf Aktienkäufe in zehn EU-Staaten vor. Der Zeitung zufolge bat Scholz die europäischen Finanzminister nun um ihre abschließende Zustimmung.
Steuer von 0,2 Prozent auf Aktienkäufe
Personen, die Aktien großer Unternehmen kauften, sollen demnach künftig eine Steuer von 0,2 Prozent des Geschäftwertes an den Fiskus entrichten. Diese gelte aber nur für Aktien von Unternehmen, die mehr als eine Milliarde Euro wert sind.
In Deutschland seien das 145 Unternehmen, in den insgesamt zehn Staaten mehr als 500. Geplant sei die Steuer neben Deutschland auch in Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und der Slowakei.
Einnahmen von 1,5 Milliarden Euro erhofft
"Wir sind jetzt erstmals seit 2011 so weit, dass wir eine Vereinbarung erreichen können", schrieb Scholz laut SZ an seine EU-Kollegen. Zuvor hatten die europäischen Finanzminister Scholz gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Scholz hofft dem Blatt zufolge auf zusätzliche Einnahmen von jährlich rund 1,5 Milliarden Euro. Ein erheblicher Teil davon solle die Grundrente finanzieren.
Pläne für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Europa kommen seit Jahren nicht voran. In einer EU-weiten Form scheiterten sie 2013 am Widerstand Großbritanniens und Schwedens. Danach versuchte eine Gruppe aus zuletzt noch zehn Ländern einschließlich Deutschlands und Frankreichs, das Vorhaben im Rahmen der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit umzusetzen. Sie konnten sich bisher aber nicht einigen.