Betrugsvorwurf im Fall Kirch Anklage gegen Top-Banker Fitschen
Es hatte sich bereits angedeutet - nun hat die Münchner Staatsanwaltschaft tatsächlich Anklage erhoben gegen Deutsche-Bank-Co-Chef Fitschen und weitere Top-Banker. Ihnen wird versuchter Prozessbetrug im Verfahren um das Medienunternehmen Kirch vorgeworfen.
Jürgen Fitschen ist einer der wichtigsten Bank-Manager in Deutschland. Nun droht dem Co-Chef der Deutschen Bank eine Anklage. Hintergrund ist wieder einmal - beziehungsweise immer noch - der Fall des gescheiterten Medienunternehmens Kirch. Die Staatsanwaltschaft München I hat neben Fitschen auch die früheren Bankchefs Rolf Breuer und Josef Ackermann sowie die ehemaligen Vorstände Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck angeklagt. Ihnen wird versuchter Prozessbetrug im Fall Leo Kirch vorgeworfen.
Die Anklage sei bereits zugestellt, alle Angeklagten hätten den Empfang bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Angeklagten können sich nun schriftlich gegen die Vorwürfe verteidigen. Der Sprecherin zufolge setzte das Gericht eine Äußerungsfrist von vier Wochen fest, diese dürfte aber wohl verlängert werden. Ob es dann wirklich zum Prozess kommt, wird das Gericht erst danach entscheiden. Das könnte allerdings noch Monate dauern. Ein Prozess würde somit nicht vor dem kommenden Jahr beginnen. Als Angeklagte müssten Fitschen, Ackermann, Breuer und die anderen Beteiligten dann persönlich vor Gericht erscheinen.
Haben die Manager Schadenersatzzahlungen verhindert?
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Manager mit falschen Angaben vor Gericht Schadenersatzzahlungen an die Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch verhindern wollten. Da die Bank am Ende doch zahlte, geht es nur um versuchten Prozessbetrug. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Das Verfahren ist die letzte offene Baustelle der Deutschen Bank im Streit mit den Kirch-Erben. Leo Kirch und später seine Erben machten die Bank für den Zusammenbruch des Medienimperiums im Jahr 2002 verantwortlich und überzogen das Geldhaus mit Prozessen. Vor dem Oberlandesgericht München hatten die Erben Erfolg. Nach einer langen Beweisaufnahme verurteilten die Richter die Bank kurz vor Weihnachten 2012 zu Schadenersatz. Im Februar 2014 schließlich schlossen beide Seiten einen Vergleich. Gegen Zahlung von rund 925 Millionen Euro einigte sich die Bank mit den Kirch-Erben auf ein gütliches Ende der Dauerfehde. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Manager liefen aber trotzdem weiter.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, Fitschen sei bei seiner Aussage vor Gericht zwar nicht umfänglich der gemeinsamen Verteidigungsstrategie der anderen Angeklagten gefolgt. Er habe aber auch in sich unschlüssige Angaben gemacht. Damit habe er vermeiden wollen, selbst nachweislich falsche Angaben zu machen - andererseits habe er aber auch nicht die Verteidigungsstrategie von Breuer, Ackermann und den weiteren Angeklagten durch klare Aussagen torpedieren wollen.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, hätten Fitschen und Ackermann selbst zu dem Zeitpunkt, als die Ermittler zahlreiche Beweise für falsche Aussagen im Kirch-Prozess gefunden hätten, nichts unternommen, um ihre falschen Angaben zu korrigieren. Besonders schwere Vorwürfe macht die Anklage Breuer, der wiederholt falsche Angaben gemacht und auch wissentlich unrichtige Schriftsätze eingereicht habe.
Den Angeklagte Börsig und von Heydebreck wirft die Staatsanwaltschaft außerdem eine falsche uneidliche Zeugenaussage vor, worauf bis zu fünf Jahren Haft drohen. Die beiden hatten zum Zeitpunkt ihrer Aussage keine offizielle Funktion mehr, weshalb sie anders als die anderen Angeklagten auch wegen dieser Vergehen angeklagt werden können. Außer den ehemaligen Top-Managern muss sich auch die Bank verantworten, ihr droht eine Geldbuße von bis zu einer Million Euro.