Grünes Licht für Irland-Hilfe Rettungspaket beschlossen - Merkel abgeblockt
Das Irland-Hilfspaket steht: Die EU-Staaten haben die Rettungsmaßnahme über 85 Milliarden Euro durchgewunken. Schlechte Nachrichten gibt es für Kanzlerin Merkel: Privatgläubiger sollen zwar ab 2013 für Rettungsaktionen herangezogen werden können - müssen das aber nicht.
Das Rettungspaket von Europäischer Union und Internationalem Währungsfonds für Irland ist geschnürt. Die EU-Staaten gaben grünes Licht für das Hilfspaket, das 85 Milliarden Euro umfasst. Es soll über drei Jahre laufen.
Wegen seiner Bankenkrise hatte Irland vor einer Woche als erstes Land Hilfen aus dem Euro-Rettungsschirm beantragt, der als Reaktion auf die Schuldenkrise in Griechenland eingerichtet worden war. Irland soll nach eigenen Angaben zu dem Rettungsplan 17,5 Milliarden Euro an eigenen Mitteln beisteuern. Die Regierung verpflichtete sich, dazu die Rücklagen für Renten anzuzapfen. Von internationaler Seite steuert der Internationale Währungsfonds (IWF) 22,5 Milliarden Euro bei.
Der durchschnittliche Zinssatz für die internationalen Hilfen sollen im Schnitt bei 5,8 Prozent liegen. Dies ist mehr als Griechenland zahlen musste, das im Frühjahr vor dem Staatsbankrott gerettet werden musste. Athen hatte damals noch einen Zinssatz von 5,2 Prozent bekommen.
Ein beträchtlicher Teil des Geldes aus dem Hilfspaket soll in den Bankensektor fließen, der Rest in die Sanierung des Staatshaushaltes. Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker sagte, zehn Milliarden Euro seien zur sofortigen Unterstützung der Banken und 25 Milliarden als Reserve für die Institute bestimmt. Im Gegenzug sind in Irlands Staatshaushalt Einsparungen von zehn Milliarden Euro sowie Steuererhöhungen in Höhe von fünf Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren geplant. Damit soll das Staatsdefizit von 32 Prozent des Bruttoinlandsprodukts mittelfristig wieder auf drei Prozent gesenkt werden.
Privatgläubiger müssen nicht herangezogen werden
Die 16 Finanzminister der Euro-Zone einigten sich zudem darauf, dass ab Mitte 2013 Privatgläubiger bei Rettungsaktionen für angeschlagene EU-Staaten beteiligt werden können - aber nicht müssen. Anders als jetzt vereinbart, hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel gefordert, dass die privaten Gläubiger automatisch an den Hilfsmaßnahmen beteiligt werden sollen. Das hatte für erhebliche Unruhe an den Finanzmärkten gesorgt.
Sollte ein Staat nach dem Auslaufen des derzeitigen 750 Milliarden Euro umfassenden Rettungsschirmes in drei Jahren in Liquiditätsengpässes kommen, wie derzeit Irland, dann würde zunächst abermals ein neues Sicherheitsnetz ohne Bankenbeteiligung greifen. In dem Fall würde der Privatsektor nur "ermutigt", seine Kredite zu strecken, heißt es in einer Erklärung der Eurogruppe.
Erst in dem "unerwarteten" Fall einer tatsächlichen Insolvenz müsste der betroffene Staat mit seinen privaten Gläubigern eine Restrukturierung aushandeln, um weiter an Unterstützung von EU, Europ-Partnern und Internationalem Währungsfonds zu kommen.