Mindestlohnerhöhung 5,8 Millionen Jobs besser bezahlt
Seit Oktober vergangenen Jahres liegt der Mindestlohn bei zwölf Euro pro Stunde. Davon profitierten laut dem Statistischen Bundesamt mehrere Millionen Menschen. Die Erhöhung hatte auch Folgen für die Jobs im Niedriglohnsektor.
Von der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro im Oktober 2022 sind hierzulande rund 5,8 Millionen Jobs betroffen gewesen - nahezu jedes siebte Beschäftigungsverhältnis. Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Zuvor waren 10,45 Euro stündlich gezahlt worden.
Überdurchschnittlich häufig von der Mindestlohnerhöhung betroffen seien Frauen mit rund 18 Prozent, bei Männern seien es hingegen nur etwa zwölf Prozent. Der Anteil bei Beschäftigten aus Ostdeutschland falle mit rund 18 Prozent im Vergleich zu Westdeutschland mit 14 Prozent höher aus. Über alle Bundesländer hinweg sei der Anteil in Sachsen-Anhalt mit 18,6 Prozent am höchsten, während Baden-Württemberg mit 12,6 Prozent den niedrigsten Anteil an Beschäftigungsverhältnissen habe, die vom Mindestlohn betroffen seien.
Auch bei den Branchen gibt es demnach deutliche Unterschiede: Stark betroffen seien vor allem das Gastgewerbe mit einem Anteil von 48 Prozent sowie "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" mit 41 Prozent.
Niedriglohnsektor schrumpft durch mehr Mindestlohn
Nach den Berechnungen des Bundesamtes ist der Anteil der niedrig entlohnten Jobs durch die Erhöhung des Mindestlohns geschrumpft. Er sankt innerhalb eines halben Jahres von 19 auf 15 Prozent. Der Niedriglohnsektor umfasst die Beschäftigungsverhältnisse, in denen weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes gezahlt werden.
Der gesetzliche Mindestlohn wird von einer unabhängigen Kommission festgelegt, die sich aus je drei Arbeitgebern und Vertretern der Gewerkschaften zusammensetzt. Zwei wissenschaftliche Mitglieder stehen als Berater zusätzlich zur Verfügung, jedoch ohne Stimmrechte. Diese so genannte Mindestlohn-Kommission schlägt der Bundesregierung alle zwei Jahre vor, inwieweit der Mindestlohn angepasst werden sollte. Die Kommission wird alle fünf Jahre neu berufen.
Neuer Vorschlag zum 30. Juni 2023
Im vergangenen Jahr hatte die Kommission nicht den Mindestlohn bestimmt, denn er war zuvor im Koalititionsvertrag geregelt worden. Künftig soll wieder die Kommission entscheiden. Zum 30. Juni 2023 macht sie neue Vorschläge, die ab 1. Januar 2024 umgesetzt werden sollen.
Den Mindestlohn als gesetzliche Lohnuntergrenze gibt es in Deutschland seit 2015. Er betrug damals 8,50 Euro. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren, jedoch nicht für Auszubildende.