Schritt zur Beruhigung der Märkte Italien verschärft Regeln für Leerverkäufe

Stand: 11.07.2011 11:01 Uhr

Italiens Schuldenprobleme haben auf den Finanzmärkten des Landes für große Unruhe gesorgt. Um die Gefahren durch den Druck von Spekulanten zu mindern, verschärfte die Börsenaufsicht nun die Regeln für Leerverkäufe. Italien folgte damit dem Beispiel anderer europäischer Staaten.

Die italienische Börsenaufsicht Consob hat die Regeln für Leerverkäufe von Aktien an der Börse verschärft. Das betrifft vor allem die Meldepflicht bei bestimmten Termingeschäften. Auf diese Weise soll die Unruhe an den Finanzmärkten infolge von Spekulationsgeschäften verringert werden. In den vergangenen Tagen hatten vor allem die Schuldenprobleme des italienischen Staates für Verunsicherung bei den Anlegern gesorgt. Die Entscheidung zu den Leerverkäufen gilt nun als ein Schritt zur Beruhigung der Lage. Ähnliche Regeln existieren laut Consob bereits in anderen europäischen Staaten. Deutschland verbot bereits im vergangenen Sommer ungedeckte Leerverkäufe deutscher Aktien und Staatsschuldpapiere der Euro-Zone.

Aktienmarkt
Bei Leerverkäufen oder "short sellings" verkaufen Händler Aktien, die sie nur ausgeliehen haben. Wenn der Kurs des Papiers unter den eigenen Verkaufspreis gefallen ist, kaufen sie die Aktien zurück und verdienen an der Differenz abzüglich einer Leihgebühr.

Ungedeckte Leerverkäufe sind eine verschärfte Form der "short sellings". Anders als bei einem normalen Leerverkauf sind bei dieser englisch "naked short selling" genannten Spekulationsform die verkauften Wertpapiere noch nicht einmal geliehen. Damit kann theoretisch ein Vielfaches der aktuell verfügbaren Papiere verkauft werden, was starke Kursverwerfungen nach sich ziehen kann. Der Short Seller hat bei dieser Form dann in der Regel mehrere Tage Zeit, sich die Papiere, die er bereits verkauft hat, nachträglich zu beschaffen.

Das Europäische Parlament hatte vor kurzem Pläne auf den Weg gebracht, die Leerverkäufe einschränken sollen. Demnach ist vorgesehen, dass ungedeckte Leerverkäufe bis zum Ende des jeweiligen Handelstages mit den entsprechenden Wertpapieren unterlegt sein müssen. Ansonsten könnten den Verkäufern empfindliche Strafzahlungen drohen. Darüber hinaus werden neue Transparenzregeln und Informationspflichten verlangt, damit die Aufsichtsbehörden frühzeitig reagieren können. Nach der ersten Lesung im Europaparlament ging die Vorlage an den EU-Ministerrat, der gemeinsam mit dem Parlament entscheidet. Die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat, in dem die 27 EU-Staaten vertreten sind, dürften sich nach Einschätzung von Abgeordneten schwierig gestalten.