Kritik an erweiterten Beschäftigungsverboten Arbeitgeber rügen Mutterschutzreform
Die Mutterschutzregeln gelten im Kern seit Jahrzehnten. Das Kabinett hatte im Mai eine Reform auf den Weg gebracht. Die Arbeitgeber kritisieren diese Pläne scharf und sprechen von einem faktischen Beschäftigungsverbot für Schwangere in der Produktion.
Die Arbeitgeber erhöhen im Streit um die Reform des Mutterschutzgesetzes ihren Druck auf Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Die Neuregelung bedeute ein Beschäftigungsverbot für Schwangere in der Produktion, warf Sozialpolitik-Expertin Annette Bartos vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall der SPD-Politikerin vor.
Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen das geplante Verbot von Arbeit mit vorgeschriebenem Zeittempo. Werdende Mütter sind schon nach geltendem Recht von der Fließband- und Akkordarbeit ausgeschlossen. Aber auch an Arbeitsplätzen mit deutlich langsameren Abläufen sollen Schwangere künftig nicht mehr arbeiten können. In der Metall- und Elektroindustrie sei es derzeit Praxis, werdende Mütter vom Fließband an Arbeitsplätze mit einem deutlich langsameren Rhythmus zu versetzen - wie etwa zur Vormontage von Produkten, sagte Bartos. Dies sei künftig nicht mehr möglich.
Ministerium rechtfertigt Pläne
Das Bundesfamilienministerium rechtfertigte diese Neuerung mit dem Hinweis darauf, dass getaktete Arbeit auch ohne gesteigertes Tempo zu einer unverantwortbaren Gefährdung führen könne. Es könnten aber Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn unter den konkreten Arbeitsbedingungen eine Gefährdung nicht zu befürchten sei.
Bundesfamilienministerin Schwesig kontert die Kritik der Arbeitgeber.
Für Unmut sorgen zudem die im Gesetzentwurf enthaltenen Gefährdungsanalysen für Arbeitsplätze. Bartos interpretiert das als Verpflichtung für alle Arbeitgeber, für jeden einzelnen Arbeitsplatz zu prüfen, ob mit der dortigen Tätigkeit Gefährdungen für Schwangere oder Stillende verbunden seien - selbst wenn dort aktuell ein Mann arbeite. Für das Familienministerium sei diese Kritik nicht nachvollziehbar, sagte eine Sprecherin. Die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen sei bereits in geltendem Recht verankert. Weil Arbeitsplätze vom Geschlecht unabhängig zu vergeben sind, komme auch jeder für eine Frau in Betracht.
CDU-Politiker warnen vor Bürokratie
Der Chef des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion, Christian von Stetten, warnte vor absurden bürokratischen Pflichten für die Unternehmen im Zusammenhang mit dem Schutz von Schwangeren. Hier solle maßvoll vorgegangen und die Wirtschaft nicht mit unnötiger Bürokratie belasten werden, sagte der CDU-Politiker. Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, forderte, die Maßnahmen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu überprüfen.
Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf nach langem Streit Anfang Mai auf den Weg gebracht. Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetz noch dieses Jahr verabschiedet werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.