EuGH-Urteil zu Raubkopie-Verbreitung Illegale Webseite kann blockiert werden
Wer wie das Webportal kino.to Raubkopien im Internet verbreitet, dessen Webseite kann gesperrt werden. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen derartige Maßnahmen gegen Internetanbieter aber ausgewogen sein.
Internetanbieter können nach einem EU-Urteil verpflichtet werden, Webseiten zu sperren, die illegal urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten. Die Sperrmaßnahmen müssen nach europäischem Recht aber ausgewogen sein, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
So gilt es, die Meinungsfreiheit und die wirtschaftlichen Interessen der Internetanbieter zu berücksichtigen und ein "angemessenes Gleichgewicht" zwischen Urheberrechtsschutz und unternehmerischer Freiheit des Webanbieters zu beachten.
Internetaktivisten kritisierten die Entscheidung. Netzsperren würden die Meinungsfreiheit gefährden und taugten wenig zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen, erklärte Alexander Sander von dem Verein Digitale Gesellschaft. Er plädierte dafür, Webseiten mit illegalen Inhalten zu löschen anstatt zu sperren.
In dem Fall ging es konkret um die Seite kino.to und den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel. Das deutsche Filmstudio Constantin Film und die Filmproduktionsgesellschaft Wega hatten geklagt, weil auf der Webseite illegale Kopien ihrer Filme verbreitet wurden, die User kostenlos streamen konnten. Sie hatten die Sperrung der Seite verlangt.
kino.to 2011 zwangsweise abgeschaltet
Die Webseite kino.to war 2011 in Deutschland zwangsweise geschlossen worden. Der Oberste Gerichtshof in Deutschland hatte die Frage, ob Netzsperren in ähnlichen Fällen zulässig sind, an den EuGH weitergeleitet. Der Gründer des Portals Kino.to war 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach damaliger Einschätzung der Ermittler lag der Schaden für die Filmwirtschaft im siebenstelligen Euro-Bereich.
Rechtssache C-314/12