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Eilantrag gegen GDL-Streik Welche Chancen hat die Bahn vor Gericht?

Stand: 02.09.2021 14:55 Uhr

Die Deutsche Bahn geht juristisch mit einem Eilantrag gegen die GDL vor, um den Streik zu beenden. Wie hoch liegen dafür die juristischen Hürden? Wann ist mit einem Urteil zu rechnen? Antworten von Frank Bräutigam.

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Die Deutsche Bahn geht juristisch mit einem Eilantrag gegen die GDL vor, um den Streik zu beenden. Wie hoch liegen dafür die juristischen Hürden? Wann ist mit einem Urteil zu rechnen?

Nachdem die Lokführergewerkschaft GDL in der Nacht trotz eines neuen Tarifangebots der Bahn mit ihrem fünftägigen Streik im Personenverkehr begonnen hat, geht nun die Deutsche Bahn juristisch gegen den Arbeitskampf vor.

Ist das Streikrecht vom Grundgesetz garantiert?

Ja, das ist es. Im Grundgesetz steht zwar nicht ausdrücklich ein Satz wie etwa "jede Gewerkschaft hat das Recht zu streiken". Aber in Artikel 9 des Grundgesetzes ist ausdrücklich das Recht geregelt, Gewerkschaften zu gründen. Es ist anerkannt, dass mit das wichtigste Recht einer Gewerkschaft der Arbeitskampf ist.

Das Streikrecht ist also ein Grundrecht und damit ein hohes Gut. Das wird auch von allen Seiten immer wieder betont. Allerdings gibt es auch gewisse rechtliche Grenzen für einen Streik. Die macht jetzt die Bahn geltend, und darum wird es vor Gericht jetzt gehen.

Was sind das das für rechtliche Grenzen?

Rechtliche Grenzen für einen Streik sind unter anderem: Der Streik muss ein Ziel verfolgen, das man auch wirklich in einem neuen Tarifvertrag regeln kann, also etwa der Lohn, oder die Arbeitsdauer. Es darf also zum Beispiel kein rein politisch motivierter Streik sein. Die Bahn sagt zu diesem Punkt, dass es der GDL auch nach den jüngsten Äußerungen bei diesem Arbeitskampf offenkundig mehr um rechtliche und politische Themen gehe als darum, Lösungen für gute Arbeitsbedingungen am Verhandlungstisch zu finden. Die GDL wird das auch vor Gericht sicher anders sehen.

Eine weitere Grenze: Der Streik muss zur Erreichung des Ziels auch "verhältnismäßig" sein. Vereinfacht gesagt muss er das letzte Mittel sein und nicht übertrieben hart ausfallen. "Verhältnismäßig" ist ein dehnbarer Begriff. Die Hürden dafür, dass ein Gericht mit diesem Argument einen Streik stoppt, sind tendenziell eher hoch.

Die Bahn beantragt einstweilige Verfügung als Reaktion auf weitere Zuspitzung im GDL-Streik

Joscha Bartlitz, HR, tagesschau 20:00 Uhr

Wie läuft es jetzt vor Gericht ab?

Die Deutsche Bahn hat einen Eilantrag eingereicht, und zwar beim Arbeitsgericht Frankfurt. Das Gericht hat sofort eine Verhandlung angesetzt - für heute 18 Uhr. Da werden dann im Gerichtssaal die Argumente ausgetauscht. Und dann wird das Arbeitsgericht womöglich noch am späten Abend eine Entscheidung fällen, ob es eine einstweilige Verfügung erlässt, den Streik also vorläufig stoppt, oder nicht.

Einen vergleichbaren Prozess gab es schon einmal, zum Beispiel im November 2014. Damals hatte die Bahn keinen Erfolg vor Gericht. Wie das aktuelle Verfahren jetzt ausgeht, lässt sich nicht vorhersagen. Und egal wie das Arbeitsgericht Frankfurt entscheidet, muss das nicht zwingend das letzte Wort vor Gericht sein. Wer verliert, kann danach im Eilverfahren noch Rechtsmittel einlegen.

Frank Bräutigam, Frank Bräutigam, SWR, 02.09.2021 17:36 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 02. September 2021 um 15:00 Uhr.