Reform des Wettbewerbsrechts Bundestag stärkt Kartellwächter
Der Bundestag hat das Bundeskartellamt bei dessen Vorgehen gegen verbraucherschädigendes Verhalten von Unternehmen gestärkt. Das Amt erhält neue Befugnisse - bis hin zu Zerschlagungen von Konzernen.
Zusätzliche Rechte für die Kartellbehörden sollen den Wettbewerb in der deutschen Wirtschaft fairer machen. Dieses Ziel verfolgt eine Reform des Wettbewerbsrechts, die der Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP verabschiedet hat. Auch die Linke votierte dafür, CDU/CSU und AfD jeweils dagegen.
Damit werden die Rechte des Bundeskartellamts erweitert, eine Verzerrung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren zu identifizieren und Gegenmaßnahmen anzuordnen. Laut Bundeswirtschaftsministerium ist es die größte Reform in dem Bereich seit Jahrzehnten.
Ganzheitliche Kontrolle
Die Behörde soll künftig gezielt auch auf Störungen in Märkten schauen, nicht nur auf einzelne Unternehmen. Erleichtert wird außerdem die staatliche Abschöpfung von Gewinnen, die ein Unternehmen durch Verstöße gegen das Kartellrecht eingefahren hat. Mit einer besseren Handhabe sollen hier Gewinne wieder entzogen werden. Im Extremfall sollen Konzerne auch zerschlagen werden können.
Kritik aus der Opposition
Die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann (CDU), bezeichnete das Vorhaben als "Gift für den Wirtschaftsstandort Deutschland". Künftig könne der Staat in den Markt eingreifen, ohne dass sich Betriebe etwas zuschulden kommen lassen haben.
Die Koalition wies dies zurück. "Wettbewerb in einem Land sorgt für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes", sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen). Deshalb trage die Reform zur Leistungsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft bei.