Gaskraftwerke Bund mit Brüssel einig über Förder-Leitplanken
Bundesregierung und EU-Kommission haben sich auf einen Förderrahmen für neue Gaskraftwerke verständigt. Monatelange rang man um Eckwerte für die geplante finanzielle Förderung.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und die EU-Kommission haben sich auf "Leitplanken" für eine staatliche Förderung neuer Gaskraftwerke verständigt, die später auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Auch der Bau neuer Wasserstoffkraftwerke könne nun staatlich gefördert werden, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Die mit der Europäischen Kommission erzielten Fortschritte seien ein erster wichtiger Schritt - auch wenn dies nicht bedeute, dass die beabsichtigten Maßnahmen bereits beihilferechtlich genehmigt worden seien.
Laut Ministerium bilden die Fortschritte mit der EU-Kommission den Rahmen für eine nationale Kraftwerksstrategie. Diese hat Habeck seit Längerem angekündigt. Konkret sollen laut Ministerium 8,8 Gigawatt an neuen Kraftwerken ausgeschrieben werden, die von Beginn an mit Wasserstoff betrieben werden. Bis 2035 sollen zudem bis zu 15 Gigawatt an Wasserstoffkraftwerken ausgeschrieben werden, die vorübergehend mit Erdgas betrieben werden können, bis sie an das Wasserstoffnetz angeschlossen sind.
"Umstellung des Kraftwerksparks auf Wasserstoff"
Habeck sprach von wichtigen Fortschritten hin zu einem klimaneutralen Stromsektor. "Jetzt geht es darum, die Umstellung unseres Kraftwerksparks auf Wasserstoff einzuleiten", erklärte der Bundeswirtschaftsminister. Der Rahmen dafür sei mit der EU-Kommission abgesteckt.
Die Hauptpfeiler zur Dekarbonisierung seien erneuerbare Energien, Flexibilität im System und Speicherung, aber für einige Stunden des Jahres auch "steuerbare Kraftwerke". Zusätzliche Kraftwerke sind laut Habeck eine entscheidende Voraussetzung für einen auf 2030 vorgezogenen Ausstieg aus der Kohleverstromung und den Umstieg auf Erneuerbare Energien. Die Kraftwerke sollen bei Wind- und Sonnenflauten einspringen, um Lücken in der Stromproduktion zu schließen.