Wettbewerbsaufsicht Kartellamt schaut auch bei Microsoft genauer hin
Das Bundeskartellamt stellt nun auch Microsoft unter verschärfte Beobachtung. Wie Alphabet, Meta, Amazon und Apple habe der Softwarekonzern "überragende marktübergreifende Bedeutung".
Nach Google, Facebook, Amazon und Apple will das Bundeskartellamt nun auch Microsoft genauer unter die Lupe nehmen. Der Softwarekonzern sei von "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb", erklärten die Bonner Wettbewerbshüter. Deshalb falle der Konzern unter die sogenannte erweiterte Missbrauchsaufsicht.
"Die vielen Produkte von Microsoft sind in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig und nicht wegzudenken", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Historischer Ausgangspunkt des Unternehmens ist das Betriebssystem Windows, mit dem Microsoft seit vielen Jahren eine beherrschende Stellung einnimmt. Dazu kommen die Office-Anwendungen und weitere vielfältig miteinander verbundene Software-Angebote."
Der Behördenchef hob zudem die zunehmende Bedeutung von Cloud-Computing und Künstlicher Intelligenz hervor. Bei diesen "Schlüsseltechnologien" habe Microsoft "durch eigene Entwicklungen und durch Kooperationen seine starke Position untermauert".
Gesamtes Unternehmen unter Beobachtung
Mundt betonte außerdem, dass das gesamte Microsoft-Ökosystem und nicht nur einzelne Dienste unter die erweiterte Aufsicht falle. Damit geht die deutsche Behörde über Vorgaben aus Brüssel hinaus: Die EU-Kommission hatte Microsoft wegen seiner Marktmacht als sogenannten Gatekeeper unter dem Gesetz für Digitale Märkte (DMA) eingestuft - dies gilt zunächst jedoch nur für das Betriebssystem Windows und das Netzwerk LinkedIn. "Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung wettbewerbsgefährdende Praktiken dort unterbinden, wo der DMA nicht greift", so Mundt.
Microsoft erklärte, mit der Behörde "konstruktiv und verantwortungsvoll" zusammenarbeiten zu wollen. "Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, für ein faires Wettbewerbsumfeld zu sorgen."
Seit 2021 erweiterte Befugnisse für Aufseher
Seit Anfang 2021 gelten neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht, um den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft zu sichern. Die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" hatte das Kartellamt zuvor bereits für den Google-Mutterkonzern Alphabet, die Facebook-Mutter Meta und den Online-Versandhändler Amazon festgestellt. Ein Verfahren von Apple gegen eine entsprechende Entscheidung ist noch vor dem Bundesgerichtshof anhängig.